Verkehrsaufkommen in der Asternstraße (bez. Drs. 21-6478) Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.02.2023 (Drs. 21-6485)
Letzte Beratung: 27.04.2023 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 2.1.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt werden um Stellungnahme gebeten, welche Maßnahmen möglich sind, um dem Anliegen der Eingabe Drs. 21-6478 abzuhelfen.
Stellungnahme Verkehrsdirektion (VD) 52:
1. Vorbemerkung
Die Thematik bezüglich der Verkehrsführung Tilsiter Straße / Lesserstraße und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den angrenzenden Verkehrsraum sind der Zentralen Straßenverkehrsbehörde VD 52 aufgrund einer Petentenanfrage und eines Auskunftsersuchens nach dem Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG) bekannt.
Dem Auskunftsersuchen nach dem HmbTG wurde durch die VD 52, dem Petenten abschließend durch das Bezirksamt Wandsbek/MR abgeholfen.
2. Stellungnahme
Die Planung und Gestaltung des Verkehrsraumes liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörden. Gleichwohl begleiten die Straßenverkehrsbehörden die Planungen des zuständigen Straßenbaulastträgers konstruktiv.
Die durch den jeweils zuständigen Straßenbaulastträger vorgelegten Planungen werden durch die entsprechend zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Rechtskonformität und Verkehrssicherheit geprüft und dann angeordnet.
Die Planung von Hauptverkehrsstraßen liegt im Zuständigkeitsbereich des Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG). Für Bezirksstraßen ist der jeweilige Bezirk verantwortlich.
Bei der Asternstraße handelt es sich um eine Bezirksstraße und bei der Tilsiter Straße um eine Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung. Die Lesserstraße ist eine Hauptverkehrsstraße.
Die Verkehrsführung im Knotenpunkt Tilsiterstraße / Lesserstraße wirkt sich offensichtlich auf die Verkehrsbelastung in der Asternstraße aus.
Die Prüfung der zu Grunde liegenden Problematik und das Herbeiführen einer Lösung obliegt dem Bezirksamt Wandsbek unter bedarfsgerechter Einbeziehung bzw. im Einvernehmen mit dem LSBG.
Der Prozess würde durch die VD 52 konstruktiv begleitet werden.
Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:
Im Zuge des Veloroutenausbaus wurde der Knoten Tilsiter Straße/ Lesserstraße durch das Bezirksamt Wandsbek umgestaltet, um den Anforderungen an den Veloroutenverlauf gerecht zu werden. Hierbei wurden die Verkehrsbeziehungen jedoch nicht verändert. Auch vor dem Umbau war ein Linksabbiegen von Norden in die Tilsiter Straße bereits untersagt. Dies ist über den Ostpreußenplatz und die Allensteiner Straße fahrend möglich. Im Rahmen des Umbaus wurde ein Linksabbiegen geprüft. Hierfür wären weitere Umbauten in der Lesserstraße erforderlich gewesen.
Eine Umgestaltung des Knotens, um ein Linksabbiegen durch einen Aufstellbereich oder Linksabbiegestreifen zu ermöglichen, liegt in der Zuständigkeit des LSBG, da die Lesserstraße eine Hauptverkehrsstraße ist. Ebenso liegt die Zuständigkeit für das Unterbinden der Linksabbiegemöglichkeit in die Asternstraße beim LSBG.
Eine Prüfung der Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Asternstraße müsste das Bezirksamt in den Maßnahmenspeicher von MR aufnehmen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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