Vergabe von Sondermitteln - Seaside Bakery GmbH
1.Antragsteller: |
Seaside Bakery GmbH |
2.Vorhaben: |
Unterstützung des 39. Volksdorfer Stadtteilfests |
3.Antrag vom: |
15.06.2017 |
4.Beantragter Zuschuss: |
5.000,00 € |
5.Eigenanteil: |
37.910,00 € |
5.1 davon Eigenmittel: 0,00 €
5.2 davon Drittmittel/Erlöse:37.910,00 €
Anmerkung:Gemäß Telefonat vom 30.06.2017 teilte der ZE mit, dass bereits Aufträge vergeben worden seien. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde nicht beantragt. Gemäß Nr. 3.3 der VV zu § 46 LHO dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Der Antrag ist daher aus zuwendungsrechtlicher Sicht abzulehnen.
Es wurden keine Angebote eingereicht.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
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Zuwendung über 5.000 |
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x |
Mehrjährige Bindungsdauer im Bescheid |
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x |
Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
x |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
x |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
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x |
Konsumtive MittelInvestive Mittel
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.
eine Anlage [nicht-öffentlich]
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