Vergabe von Sondermitteln - SC Poppenbüttel von 1930 e. V.
1. Antragsteller: |
SC Poppenbüttel von 1930 e. V. |
2. Vorhaben: |
Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage Tegelsbarg (Tegelsbarg 2, 22399 Hamburg) |
3. Antrag vom: |
15.10.2018 |
4. Geschätzte Mehrkosten: |
8.628,34 € |
4.1 Bauvorhaben (investiv) |
7.093,87 € |
4.2 Honorar bauf. Prüfung (kons.) |
1.534,47 € |
5. Veranschlagter Eigenanteil: |
0,00 € |
5.1 davon Eigenmittel |
0,00 € |
5.2 davon Drittmittel/Erlöse |
0,00 € |
6. Beantragte Zuwendung: |
8.628,34 € |
6.1 davon investiv |
7.093,87 € |
6.2 davon konsumtiv |
1.534,47 € |
Anmerkung:
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Ergänzungsantrag.
Die Bezirksversammlung Wandsbek stellte dem Verein gem. Drs. 20-3417 i. V. m. Drs. 20-3978.1 Fördermittel i.H.v. 40.000,- € für die Errichtung einer Flutlichtanlage zur Verfügung. Aufgrund von außerplanmäßigen Mehrkosten benötigt der Antragssteller zusätzliche Fördermittel i. H. v. 8.628,34 €. Diese setzten sich aus einem investiven und konsumtiven Anteil zusammen.
Die Finanzierung des Bauvorhabens wäre über die gem. Drs. 20-3417 reservierten Mittel denkbar, da hier noch freie Mittel i. H. v. 7.526,92 € zur Verfügung stehen. Die Finanzierung des baufachlichen Sachverstandes könnte ggf. über den konsumtiven Teil der bezirklichen Sondermittel oder des Förderfonds Bezirke finanziert werden.
Tatbestandsmerkmale Bauvorhaben |
ja |
nein |
Zuwendung über 5.000,- € |
X |
|
Monetäre Leistung geg. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
|
Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks |
X |
|
Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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