Vergabe von Sondermitteln - KulturWerk Rahlstedt e.V.
1. Antragsteller: |
KulturWerk Rahlstedt e.V. |
2. Vorhaben: |
die Fortsetzung der Anmietung der beiden Läden im Boizenburger Weg 7, dem Ausstellungsraum - ehemals Laden 1- und dem Büro-/Filmraum - ehemals Laden 2 in 2022 |
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3. Antrag vom: |
19.08.2021 |
4. Beantragter Zuschuss: |
44.267,44 € |
5. Eigenanteil: |
2.330,00 € |
5.1 davon Eigenmittel: |
2.330,00 € (5 %) |
5.2 davon Drittmittel |
0,00 € |
5.3 davon |
0,00- € |
5.4 davon Erlöse/Teilnehmerbeträge |
0,00,- € |
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Anmerkung:
Bei der Maßnahme handelt es sich um ein jährlich wiederkehrendes Projekt, welches seit 2016 aus Fördermitteln bezuschusst wird.
Seitens der Verwaltung wird sich dafür ausgesprochen, dass die Gelder im Falle einer Bewilligung, aus dem Förderfonds (konsumtiv) bereitgestellt werden, um die bezirklichen Sondermittel zu entlasten.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,- Euro |
x |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
x |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
x |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
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x |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss für Haushalt und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]