Vergabe von Sondermitteln - KulturWerk Rahlstedt e.V.
Letzte Beratung: 20.10.2020 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 9.10
1. Antragsteller: |
KulturWerk Rahlstedt e.V. |
2. Vorhaben: |
Hälfte Dezembermiete Laden 2 für Antragszusammenführung ab 2021- |
3. Antrag vom: |
01.10.2020 |
4. Beantragter Zuschuss: |
800,00 € |
5. Eigenanteil: |
126,45 € |
5.1 davon Eigenmittel: |
126,45 € (13,65%) |
5.2 davon Drittmittel |
0,- € |
5.3 davon Spenden |
0,- € |
5.4 davon Erlöse |
0,- € |
Anmerkung:
Hälfte der Dezembermiete Laden 2 für Zusammenführung der beiden Läden ab 2021
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,- Euro |
X |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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