Vergabe von Sondermitteln - GFG Steilshoop e. V. Hier: Einholung einer Stellungnahme
1. Antragsteller: |
GFG Steilshoop e. V. |
2. Vorhaben: |
Sanierung und Erweiterung der Lagerflächen |
3. Anfrage vom: |
06.03.2019 |
4. Geschätzte Gesamtkosten: |
35.125,- € |
4.1 Geplante Ausgaben |
30.525,- € |
4.2 Geschätzte Zusatzausgaben (siehe Anmerkung) |
4.600,- € |
5. Veranschlagter Eigenanteil: |
20.525,- € |
5.1 davon Eigenmittel |
18.025,- € (ca. 51,32 %) |
5.2 davon Drittmittel/Erlöse |
2.500,- € (HASPA) |
6. Veranschlagter Zuwendung |
14.600,- € |
Anmerkung:
Diese Vorlage dient der Einholung einer Stellungnahme des Finanz- und Kulturausschusses, ob dieser das Vorhaben inhaltlich sowie im Rahmen der finanziell zur Verfügung stehenden Mittel als förderfähig erachtet. Die oben genannten Werte stellen lediglich eine grobe Schätzung dar. In den Gesamtkosten sind u. a. Preissteigerungen, Kostenvarianzen sowie Kosten für den baufachlichen Sachverstand eingepreist.
Bei einem positiven Votum des Ausschusses erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Antragssteller die Ausarbeitung eines Antrages, welcher den Vorgaben der Drucksache „Kostenstabiles Bauen“ sowie der „VV-Bau“ Rechnung trägt.
Der Ausschuss wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Antragssteller bereits für die Erarbeitung des Zuwendungsantrages Kosten entstehen, da eine baufachliche Prüfinstanz beauftragt werden muss. Dementsprechend sind bei einer positiven Stellungnahme die Kosten für die baufachliche Antragsprüfung bereits i. H. v. 750,- € aus konsumtiven Mitteln zu beschließen.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,- € |
X |
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Monetäre Leistung geg. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss für Finanzen- und Kultur wird um Stellungnahme gebeten, ob die Maßnahme grundsätzlich als förderfähig erachtet wird. Im Falle einer positiven Stellungnahme sind die in Rede stehenden Mittel für den baufachlichen Sachverstand i. H. v. 750,- € zwingend aus konsumtiven Mitteln zu bewilligen.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
Keine Orte erkannt.
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