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Vergabe von Sondermitteln - GFG Steilshoop e. V. Hier: Einholung einer Stellungnahme

Beschlussvorlage

Sachverhalt

1. Antragsteller:

GFG Steilshoop e. V.

2. Vorhaben:

Sanierung und Erweiterung der Lagerflächen

3. Anfrage vom:

06.03.2019

4. Geschätzte Gesamtkosten:

35.125,- €

4.1 Geplante Ausgaben

30.525,- €

4.2 Geschätzte Zusatzausgaben

(siehe Anmerkung)

  4.600,- €

5. Veranschlagter Eigenanteil:

20.525,- €

5.1 davon Eigenmittel

18.025,- € (ca. 51,32 %)

5.2 davon Drittmittel/Erlöse

  2.500,- € (HASPA)

6. Veranschlagter Zuwendung

14.600,- €

Anmerkung:

Diese Vorlage dient der Einholung einer Stellungnahme des Finanz- und Kulturausschusses, ob dieser das Vorhaben inhaltlich sowie im Rahmen der finanziell zur Verfügung stehenden Mittel als förderfähig erachtet. Die oben genannten Werte stellen lediglich eine grobe Schätzung dar. In den Gesamtkosten sind u. a. Preissteigerungen, Kostenvarianzen sowie Kosten für den baufachlichen Sachverstand eingepreist.

Bei einem positiven Votum des Ausschusses erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Antragssteller die Ausarbeitung eines Antrages, welcher den Vorgaben der Drucksache „Kostenstabiles Bauen“ sowie der „VV-Bau“ Rechnung trägt.

Der Ausschuss wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Antragssteller bereits für die Erarbeitung des Zuwendungsantrages Kosten entstehen, da eine baufachliche Prüfinstanz beauftragt werden muss. Dementsprechend sind bei einer positiven Stellungnahme die Kosten für die baufachliche Antragsprüfung bereits i. H. v. 750,- € aus konsumtiven Mitteln zu beschließen.

Tatbestandsmerkmal

ja

nein

Zuwendung über 800,- €

X

Monetäre Leistung geg. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises

X

Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks

X

Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung

X

Konsumtive Mittel Investive Mittel

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen- und Kultur wird um Stellungnahme gebeten, ob die Maßnahme grundsätzlich als förderfähig erachtet wird. Im Falle einer positiven Stellungnahme sind die in Rede stehenden Mittel für den baufachlichen Sachverstand i. H. v. 750,- € zwingend aus konsumtiven Mitteln zu bewilligen.

Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]       

Lokalisation Beta

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