Vergabe von Sondermitteln - Ev. Lutherische Kirchengemeinde Poppenbüttel
1. Antragsteller: |
Ev. Lutherische Kirchengemeinde Poppenbüttel |
2. Vorhaben: |
die Reinigung der für die Lebensmittelausgabe genutzten Räumlichkeiten im Poppenbütteler Weg 97 von Mai bis Dezember 2020 |
3. Antrag vom: |
07.01.2020 |
4. Beantragter Zuschuss: |
2.189,60 € |
5. Eigenanteil: |
0,- € |
5.1 davon Eigenmittel: 0,- €
Anmerkung:
Es handelt sich um Reinigungskosten für die zur Lebensmittelausgabe genutzten Räumlichkeiten. Die Kosten für Januar und Februar 2020 trägt der Verein aus eigenen Mitteln. Für den Projektzeitraum bringt der Verein keine Eigenmittel ein. Die Begründung ist dem Antrag zu entnehmen.
Dem Antrag liegen keine Angebote bei.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,00 Euro |
x |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
x |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
x |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
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x |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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