Vergabe von Sondermitteln - Erziehungshilfe e.V.
1. Antragsteller: |
Erziehungshilfe e.V. |
2. Vorhaben: |
Mehrgenerationenhaus (Bundesprogramm) Folgeantrag |
3. Antrag vom: |
29.07.2019 |
4. Beantragter Zuschuss: |
10.000 € |
5. Eigenanteil: |
33.709,96 € |
5.1 davon Eigenmittel: 3.709,96 € (8,5 %)
5.2 davon Drittmittel: 30.000,00 € (Bund)
Anmerkung:
Der Betrieb des Mehrgenerationshauses wird aus Bundesmitteln von 2017 bis einschließlich 2020 bezuschusst. Wie in den Vorjahren soll eine Kofinanzierung aus Landesmitteln erfolgen.
Tatbestandsmerkmal |
Ja |
nein |
Zuwendung über 800,00 Euro |
X |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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