Vergabe von Sondermitteln - Erziehungshilfe e.V.
1.Antragsteller: |
Erziehungshilfe e.V. |
2.Vorhaben: |
Anschaffungen für die Ausstattung der Küche im Haus am See Hohenhorst |
3.Antrag vom: |
27.08.2018 |
4.Beantragter Zuschuss: |
3.800,00 € |
5.Eigenanteil: |
0,00 € |
5.1 davon Eigenmittel: 0,00 €
5.2 davon Drittmittel/Erlöse: 0,00 €
Anmerkung:
Begründung des Antragstellers, dass keine Eigenmittel eingebracht werden können:
Der Antragsteller erzielt keine Teilnehmerbeiträge und kann deshalb keine Eigenmittel einbringen. Die entstehenden Raum- und Personalkosten zum Betrieb der Küche werden bereits durch den Träger übernommen.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde beantragt und genehmigt.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 5.000,- € |
x |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
x |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
x |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
x |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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