Vergabe von Sondermitteln - Erziehungshilfe e.V.
1. Antragsteller: |
Erziehungshilfe e.V. |
2. Vorhaben: |
Hauptamtliche Unterstützung für den Stadtteilbeirat Hohenhorst |
3. Antrag vom: |
18.04.2018 |
4. Beantragter Zuschuss: |
7.344,00 € |
5. Eigenanteil: |
0,00 € |
5.1 davon Eigenmittel |
0,00 € |
5.2 davon Drittmittel/Erlöse |
0,00 € |
Anmerkung:
Der Antragsteller bringt keine Eigenmittel ein. Er begründet dies folgend:
„Der Einsatz Hohenhorster BürgerInnen u. Einrichtungsvertretern für „ihr“ Quartier erfolgt freiwillig. Der Stadtteilbeirat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Gremium, das über keine eigenen finanziellen Mittel verfügt. Die von den Ehrenamtlichen zur Verfügung gestellte Zeit, ihr Einsatz und ihre Kompetenz sind vorhandenes Kapital, das Anerkennung und Wertschätzung verdient.“
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 5.000 |
X |
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Mehrjährige Bindungsdauer im Bescheid |
X |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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