20-6247

Vergabe von Sondermitteln - "Die Arche" Christliches Kinder- und Jugendwerk e. V.

Beschlussvorlage

Sachverhalt

- Einstimmiger Beschluss des JHA:

Rücküberweisung in den FinK mit der Einschätzung des JHA, dass er bei dem Träger keine fachlichen Bedenken habe. Der JHA bittet den Fink, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten, dem Träger Mittel zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich hat der JHA der Verwaltung die folgende Aufgabe gestellt:

„Bitte prüfen, ob Sondermittel über die Sammelnachbewilligungsdrucksache von konsumtiv in investiv umgewandelt werden können.“

- Die Vorlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Kultur am 28.08.2018 vertagt und zur Stellungnahme in den Jugendhilfeausschuss überwiesen

1. Antragsteller:

„Die Arche“ Christliches Kinder- und Jugendwerk e. V.

2. Vorhaben:

Dachsanierung und brandschutztechnische Maßnahmen

3. Anfrage vom:

16.07.2018

4. Geschätzte Gesamtkosten:

250.000,00 €

4.1 Geplante Ausgaben

210.000,00 €

4.2 Geschätzte Zusatzausgaben

(siehe Anmerkung)

40.000,00 €

5. Veranschlagter Eigenanteil:

112.500,00 €

5.1 davon Eigenmittel

12.500,00 € (5 %)

5.2 davon Drittmittel/Erlöse

100.000,00 €

6. Veranschlagte Zuwendung

137.500,00 €

Anmerkung:

Diese Vorlage dient der Einholung einer Stellungnahme des Finanz- und Kulturausschusses, ob dieser das Vorhaben inhaltlich sowie im Rahmen der finanziell zur Verfügung stehenden Mittel als förderfähig erachtet. Die oben genannten Werte stellen lediglich eine grobe Schätzung dar. In den Gesamtkosten sind u. a. Preissteigerungen, Kostenvarianzen sowie Kosten für den baufachlichen Sachverstand eingepreist.

Bei einem positiven Votum des Ausschusses erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Antragssteller die Ausarbeitung eines Sondermittelantrages, welcher den Vorgaben der Drucksache „Kostenstabiles Bauen“ sowie der VV-Bau Rechnung trägt.

Der Ausschuss wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits für die Erarbeitung des Zuwendungsantrages für den Antragssteller Kosten entstehen, da eine baufachliche Prüfinstanz beauftragt werden muss.

Tatbestandsmerkmal

ja

nein

Zuwendung über 5.000,- €

X

Monetäre Leistung geg. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises

X

Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks

X

Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung

X

Konsumtive Mittel Investive Mittel

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen- und Kultur wird um Stellungnahme gebeten, ob die Maßnahme grundsätzlich als förderfähig erachtet wird.

Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]              

Lokalisation Beta

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