Vergabe von Sondermitteln - Begegnungsstätte Bergstedt e.V.
Letzte Beratung: 01.09.2026 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 9.4
1. Antragsteller: in: |
Begegnungsstätte Bergstedt e.V. |
2. Vorhaben: |
Leerung/ Entsorgung Gebäude Bergstedter Chaussee 203 |
3. Förderzeitraum: |
01.11.2026 – 31.12.2026 |
|
4. Beantragter Zuschuss (€): 4.1 Antrag 1 Beantragter Zuschuss: |
11.631,90 Euro 7.679,31 Euro |
Einnahmen (€): |
412,69 Euro (5,4 %) |
|
davon Eigenmittel (€): 4.2 Antrag 2 Beantragter Zuschuss: Einnahmen (€): davon Eigenmittel (€): |
412,69 Euro (5,4 %) 3.952,59 Euro 212,41 (5,1 %) 212,41 (5,1 %) |
☐ Es liegt eine Vollfinanzierung vor. Eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme ist seitens der Bezirksversammlung erforderlich.
Bewertung investiv/konsumtiv
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,00 Euro |
x |
|
Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
x |
|
Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
x |
|
Mehrjährige Bindungsdauer wird im Bescheid festgelegt |
x |
|
Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
x |
☒Konsumtive Mittel ☐ Investive Mittel
Anmerkung:
Der Trägerverein „Begegnungsstätte Bergstedt e.V.“ löst sich gem. einem außerordentlichen Mitgliederbeschluss zum 31.12.2026 auf. Der Mietvertrag mit der Sprinkenhof GmbH wurde aufgekündigt. Die Immobilie muss leer übergeben werden.
Insgesamt werden für die Entleerung und den Rückbau des Gebäudes zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands 11.631,90 € beantragt (gesplittet auf zwei Anträge).
Aktuell ist in Klärung, ob der Betrieb der Begegnungsstätte Bergstedt unter einer neuen Trägerschaft fortgeführt werden kann. In diesem Fall wäre mit der Sprinkenhof zu klären, ob die Auflage zur Rückversetzung in den Ursprungszustand weiterhin erforderlich ist.
Der Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur wird um Beschlussfassung unter dem Vorbehalt gebeten, dass die Pflicht zur Rückversetzung in den Ursprungszustand sich nicht abwenden lässt.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.