21-0623

Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Erziehungshilfe e.V.

Beschlussvorlage

Sachverhalt

1.Antragsteller:

Erziehungshilfe e.V.

2.Vorhaben:

Stadtteilarbeit Hohenhorst (Stadtteilbeirat) und Raumkosten für die Zeit vom 01.01.-31.12.2020

3.Antrag vom:

25.10.2019

4.Beantragter Zuschuss:

9.830,00 EUR

5.Eigenleistung:

100,- EUR

 

Anmerkung:

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 6.880 Euro für die Stadtteilarbeit aus dem QF und für die Anmietung von Räumen durch das Ehrenamt für soziale und kulturelle Angebote 2.500 Euro aus Sondermitteln beschlossen.

Es werden Eigenmittel von weniger als 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben angegeben, so dass eine Vollfinanzierung vorliegt, sofern Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Bei einer Vollfinanzierung ist eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme seitens des Ausschusses erforderlich.

Lt. Drs. 21/4855 vom 14.06.2016 ist eine regelhafte Projektförderung für die Belange von Stadtteilbeiräten aus dem Quartiersfonds möglich.

 

Petitum/Beschluss

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel aus dem Quartiersfonds in Höhe von 1.694.156 Euro durch die Finanzbehörde wird die Finanzierung des Projektes in Höhe von bis zu 9.830 EUR befürwortet.

 

Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]