Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - CVJM Oberalster zu Hamburg e.V.
1.Antragsteller: |
CVJM Oberalster zu Hamburg e.V. |
2.Vorhaben: |
Finanzierung der FSJ-Stelle im JULE |
3.Antrag vom: |
31.05.2018 |
4.Beantragter Zuschuss: |
27.08.2018 -26.08.2019 12.339,30 Euro (für 2018=4.113,10 EUR, für 2019=8.226,20) |
5.Eigenleistung: |
Keine* |
Anmerkung:
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab 27.08.2018 wurde beantragt.
*Der Antragsteller hat auf Nachfrage angegeben, dass – wie bereits im laufenden Bewilligungsjahr- keine Eigenmittel zur Verfügung stehen. Die Aufgabe des FSJLer sei insbesondere im Zusammenhang mit der Verbindung zu den verschiedenen Flüchtlingsunterkünften von besonderer Bedeutung (siehe Begründung des Antragstellers vom 31.05.2018).
Es wird eine Vollfinanzierung vorliegen, sofern Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Bei einer Vollfinanzierung ist eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme seitens des Ausschusses erforderlich.
Bereits seit Dezember 2014 wird eine FSJ-ler Stelle über den Quartiersfonds gefördert.
Hinweis:Die Haushaltsmittel aus dem Sockelbetrag des Quartiersfonds 2018 sind - unter Berücksichtigung unterjährig eingegangener Rückforderungen und des Ermächtigungsübertrages 2017–auskömmlich (siehe auch Übersicht-QF FinK-28.08.2018, TOP10.1).
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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