Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - AWO Wandsbek e.V.
Letzte Beratung: 29.09.2026 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 10.22
1. Antragsteller: in: |
AWO Wandsbek e.V. |
2. Vorhaben: |
StoP- Stadtteil ohne Partnergewalt Steilshoop |
3. Förderzeitraum: |
01.01.2027 – 31.12.2027 |
4. Beantragter Zuschuss (€): |
52.000,00 |
5. Einnahmen (€): |
52.246,30 (15.6%) der Gesamtausgaben |
davon Eigenmittel (€): |
246,30 ( 0,2 %) der Gesamtausgaben |
☐ Es liegt eine Vollfinanzierung vor. Eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme ist seitens der Bezirksversammlung erforderlich.
Bewertung investiv/konsumtiv
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,00 Euro |
x |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
x |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
x |
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Mehrjährige Bindungsdauer wird im Bescheid festgelegt |
x |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
x |
☒Konsumtive Mittel ☐ Investive Mittel
Anmerkung:
Mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie „StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt“ ( Veröffentlichung der Richtlinie zum 30.09.2026 durch die Sozialbehörde) werden ab 2027 für die StoP-Projekte in Wandsbek insgesamt 50.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Die Fördersumme wird mit je 25.000 EUR auf die bestehenden zwei Projekte in Steilshoop und Tegelsbarg verteilt.
Bei der Berechnung des o.g. beantragten Zuschuss für das Projekt Steilshoop wurden 40.000 EUR berücksichtigt. Die Antragssumme wird daher um die Differenz von 15.000 EUR erhöht und entsprechend angepasst:
Antragssumme: 52.000,00 EUR
+15.000,00 EUR
auf 67.000,00 EUR.
Unter dem Vorbehalt ausreichender Finanzmittel im Quartiersfonds 2027 wird um Zustimmung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 67.000,00 EUR gebeten.
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)
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