Vergabe von Fördermitteln (Bauvorhaben) - Farmsener Turnverein von 1926 e. V.
1. Antragsteller: |
Farmsener Turnverein von 1926 e. V. |
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2. Vorhaben: |
Sielsanierung einer Schwimmhalle (Bramfelder Weg 121, 22159 Hamburg) |
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3. Antrag vom: |
28.03.2021 |
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4. Geschätzte Gesamtkosten: |
136.163,85 € |
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5. Veranschlagter Eigenanteil: |
58.052,21 € |
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5.1 davon Eigenmittel |
4.623,- € (ca. 4 %) |
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5.2 davon Drittmittel/Erlöse |
53.429,21 € |
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6. Veranschlagter Zuwendung |
56.371,19 € (investiv) 3.000,- € (konsumtiv) |
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Anmerkung:
Der Verein betreibt im Stadtteil Farmsen eine Schwimmhalle, die einen hohen Sanierungsstau aufweist. Hierzu gehört u. a. eine veraltete und schadhafte Sielanlage. Diese muss zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erneuert werden.
Die Bezirksversammlung Wandsbek positionierte sich mit Beschluss der Drs. 21-1851 positiv zu dem Bauvorhaben und stimmte der Bereitstellung von Fördermitteln für die Beauftragung der baufachlichen Antragsprüfung zu.
Für die Sielsanierung werden Bruttobaukosten i. H. v. 136.163,85 € veranschlagt. Der Verein bringt in das Projekt Eigen- sowie Drittmittel ein. Die Kofinanzierungsmittel durch den Hamburger Sportbund sind bereits gesichert.
Der Verein beantragt für die Sielsanierung investive Fördermittel i. H. v. 56.371,19 €. Zusätzlich werden weitere konsumtive Mittel i. H. v. 3.000,- € für die Finanzierung des baufachlichen Sachverstandes benötigt.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,- € |
X |
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Monetäre Leistung geg. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
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Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten und investive Mittel i. H. v. 56.371,19 € zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sind für die Finanzierung des baufachlichen Sachverstandes weitere konsumtive Mittel I. H. v. 3.000,- € unter dem Vorbehalt zu beschließen, dass mit Verabschiedung des neuen Haushaltes ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]