21-2972

Verbesserung der Aufenthaltsqualität Wandseterrassen Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2026.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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28.04.2021
20.04.2021
08.04.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Deshalb fordern wir das Bezirksamt Wandsbek auf:

  1. Das Beleuchtungskonzept ist zu überprüfen. Dabei ist zu prüfen, ob es sich um insektenfreundliche Beleuchtung handelt. Bei der Prüfung ist auch der Aspekt der umweltfreundlichen und nachhaltigen Außenbeleuchtung (ohne Lichtverschmutzung) zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist die Ein- und Ausschaltzuständigkeit zu prüfen.
  2. Zu prüfen, ob die Betonmauern und -hocker mit Sitzflächen aus Holz aufgewertet werden können.
  3. Mit Stromnetz Hamburg zu prüfen, ob die Stromkästen und Bodeneinlässe für Veranstaltungen nutzbar sind und dieses zu gewährleisten
  4. Mit dem Schaustellerverband Hamburg zu prüfen, ob Schausteller (z.B. Schmalzbäckerei, Trampoline, Kinderkarussell, Kaffee- und Getränkewagen) die durch die Corona-Beschränkungen betroffen sind, Interesse haben, am Standort Wandseterrassen aktiv zu werden. Die Genehmigungen dafür sind kurzfristig auszustellen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation zur Beschlussempfehlung:

 

Zu Ziff. 4

 

Die BWI hat mit dem Landesverband des ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg e.V. Kontakt aufgenommen. Dieser vertritt als Berufsverband seit über 50 Jahren die Interessen von Markthändlern und Schaustellern aus Hamburg und der Metropolregion. Zu seinen Mitglie-dern zählen etwa 200 Domkaufleute und 500 Marktkaufleute.

 

Der Verband begrüßt ausdrücklich die Rahlstedter Initiative. Er macht jedoch ergänzend darauf aufmerksam, dass Fahrgeschäfte, wie z.B. Karusselle aufgrund der geltenden Corona-Beschränkungen derzeit nicht zulässig sind.

 

Die BWI schließt sich dieser Einschätzung an.

 

 

Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Die Wandsterrassen wurden im Jahre 2012 mit neun Beleuchtungsmasten mit LED-Strahler mit je 36W Funktionallicht bestückt. Diese ist insektenfreundlich. Die lange Lebensdauer der LED-Technik hilft neben dem geringen Energieverbrauch durch die erhebliche Verlängerung von Wartungszyklen Energie, Kosten und CO2 – Emissionen einzusparen. Die Ein- und Ausschaltzeit richtet sich nach den jeweiligen Lichtverhältnissen. Wenn der Wert von 10 Lux erreicht wird, schaltet sich die öffentliche Beleuchtung automatisch ein oder aus.

 

Die LED-Bodenstrahler sind ebenfalls insekten- und umweltfreundlich.  Da die Bodenstrahler nicht ans öffentliche Netz angeschlossen werden konnten (Stromnetz Hamburg hatte den  Anschluss der Bodenstrahler an das öffentliche Netz abgelehnt, Bodenstrahler gelten als private Akzentbeleuchtung hat der damalige Geschäftsinhaber des angrenzenden Restaurant sich bereit erklärt, die Bodenstrahler im Gebäude des Restaurants  anzuschließen.  Der Jahresverbrauch an Strom ist nach Kenntnis des Bezirksamtes gering. Das Bezirksamt strebt keine Änderung der bestehenden Situation an.

 

Zu 2.

Es ist technisch möglich, an den gewünschten Plätzen Holzauflagen zur Aufwertung von Sitzgelegenheiten anzubringen. Aufgrund von erhöhtem regelmäßigen Unterhaltungsbedarf fallen hier zusätzliche Unterhaltungsmittel von ca. 500,--€ pro Jahr an, die dem Fachamt nicht zusätzlich zur Verfügung stehen.

 

Zu 3.

Stromkästen und Bodeneinlässe sind für Märkte und Veranstaltungen ausgelegt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n