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Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Anziehungskraft und der Attraktivität des Platzes "Bei den Wandseterrassen" Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.05.2019 (Drs. 20-7409.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Dem Regionalausschuss Rahlstedt möge in seiner nächsten Sitzung umfassend über den Verlauf und die Hintergründe der Vertragskündigung persönlich durch MR sowie den Vertreter des betroffenen Restaurantbesitzers berichtet werden.

 

Das Bezirksamt teilt mit:

 

Nachdem der Umbau der Fußgängerzone Schweriner Straße im Ortskern Rahlstedt umgesetzt war, wurde die Weiterentwicklung des Platzes „Bei den Wandseterrassen“ den politischen Gremien und den ortsansässigen Vereinen und Initiativen sowie Eigentümern an die Hand gegeben.

Die Aufgabe des Bezirksamtes / Management des öffentlichen Raumes / Straßenplanung und –neubau (MR) war die Umsetzung der Maßnahmen (Schweriner Straße, Helmut-Steidl-Platz, Boizenburger Weg u. Mecklenburger Straße) aus dem RISE-Förderprogramm Ortskern Rahlstedt.

Die Umgestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raumes hat zu einer Verbesserung und Stabilisierung des Ortskerns in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht beigetragen. Das Gesamtbild des Ortskerns hat sich durch die Gestaltung der Außenbereiche mit neuen Belägen, Möblierungen, Spielgeräten und Platzgestaltungen deutlich verbessert. Zusätzliche Fahrradabstellanlagen wurden geschaffen und die Grünstrukturen verbessert. Mit Beendigung der Baumaßnahmen Boizenburger Weg und Mecklenburger Straße ist der Ortskern weitestgehend barrierefrei hergestellt worden.

Im Laufe der Förderlaufzeit haben sich in den neu gestalteten Bereichen Schweriner Straße mit den Wandseterrassen und dem Helmut-Steidl-Platz neue Gastronomiebetriebe angesiedelt, die im Sommer auch Außenbewirtung anbieten und dadurch zur Belebung des Ortskerns beitragen.

 

Die Nutzung der Außenfläche auf dem Platz „Bei den Wandseterrassen“ wurde vom Gaststättenbetreiber im Februar 2018 gekündigt. Die Hintergründe der Vertragskündigung sind MR nicht bekannt.

 

Die weitere Nutzung des Platzes ist allerdings von privaten Aktivitäten abhängig.

Dies wurde vom Bezirksamt regelmäßig auf allen Sitzungen der Planungswerkstätten und in den Arbeitskreisen mit allen Beteiligten wiederholt betont.

 

Nachdem das Bezirksamt durch die baulich-investiven Maßnahmen den Ortskern deutlich verbessert hat, liegt es nun an den Rahlstedtern, zukünftig eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu schaffen.

 

  1. Antwort des Bezirksamts zur Drs.  20-4792.1, 20-6225.1 und zum Protokoll v. 20.02.19

 

a)      Drs. 20-6225.1 v. 06.09.2017 Einrichtung mit Mobiliar, Unterhaltung und Pflege am Platz „Bei den Wandseterrassen“

 

Die Nutzung des Platzes erfolgt von privater Seite (siehe zu Pkt.1). Das Bezirksamt / WBZ ist gerne bereit, die dafür erforderlichen Sondernutzungen auszustellen.

 

b)      Drs. 20-4792.1 v. 21.09.2017 – Pflegekonzept für die Wandseterrassen

 

Protokoll v. 20.02.2019

 

Siehe Punkt 2a und b

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n