20-7409.1

Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Anziehungskraft und der Attraktivität der Platzes "Bei den Wandseterassen" Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt
  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 17.4.2019 über den geänderten interfraktionellen Ursprungsantrag der SPD-, Grünen- und CDU-Fraktion

Im Frühjahr 2013 setzten sich der Arbeitskreis Rahlstedt, der Geschäftsführer des an den Wandseterrassen ansässigen Restaurantes, Vertreter der Bezirksverwaltung, die Bezirks- und Kommunalpolitik fraktionsübergreifend, verschiedene Vereine und Verbände aus Bezirk und Rahlstedt, sowie Bürgerverein Rahlstedt und Bündnis Rahlstedt im Rahmen eines „Rundes Tisches“ zusammen, um gemeinsam eine Struktur-und Nutzungsplanung für den Platz Bei den Wandseterassen zu entwicklen. Der Platz wurde in drei Teilbereiche (Eventfläche, Biergarten und Spielplatz) aufgeteilt. Anfangs entwickelte sich die Planung sehr gut. Bänke und Spielgeräte wurden aufgestellt, ein Stromanschluss gelegt, Strahler für die Bäume wurden installiert, die Anlage einer Boulebahn wurde diskutiert. Der Geschäftsführer des Restaurants wollte sich für den Bereich vor seinem Restaurant einsetzen und dort einen Eventbereich schaffen. Besonders spannend und interessant war die Idee, eine attraktive Aufenthaltsfläche (Biergarten) auf dem Platz zu schaffen, die durch das Restaurant gestaltet und betrieben werden sollte. Dabei war wichtig, dass das Verweilen in diesem Bereich verzehrzwangfrei bleiben sollte, aber auch die Möglichkeit bietet, bei dem Restaurant zu bestellen. Strandkörbe, Tische, Sonnenschirme, Pflanzenkübel und weitere Stadtmöblierungsgegenstände sollten angeschafft werden. Vorher nutzte das Restaurant nur direkt vor seinem Betrieb eine Fläche, die es per Nutzungsvertrag bespielte. Für diese weitere Fläche (Biergarten) wäre dann ein Sondernutzungvertrag nötig. Am 15. 5. 2013 wurde dann ein Antrag gestellt (Drs.19/3684) und am 22.5.13 in den Regionalausschuss Rahlstedt eingebracht, in dem das Bezirksamt gebeten wird, anzustreben, dass auf Grundlage des entwickelte Konzepts der Abschluss eines Sondernutzungsvertrages bereits für die laufende Saison abgeschlossen wird. In diesem Vertrag sollen die Rechte und Pflichten für die Nutzung und Pflege des Platzes geregelt werden. Grundlage ist die in der Vergangenheit gut funktionierende Kooperation zwischen dem Geschäftsführer des Restaurants und der Bezirksverwaltung. Eine Arbeitsgruppe aus allen wichtigen Entscheidern aus Rahlstedt und dem Geschäftsführer, die Auftrag hatte, das Konzept zur Weiterentwicklung des Platzes „Bei den Wandseterassen“ zu erarbeiten, bildete sich. Im Mai 2014 hieß es dann: Der Arbeitsgruppe „Konzeptentwicklung Wandseterassen“ wurde mitgeteilt, das nun ein öffentlich rechtlicher Vertrag mit Rahmenvereinbarungen zwischen dem Bezirksamt und dem Geschäftsführer geschlossen werden soll, der dem Investor eine Planungssicherheit über mehrere Jahre hinaus verschafft (anders als der jetzige Nutzungsvertrag, der jährlich immer wieder neu gestellt werden muss). Der dann auf dieser Grundlage geschlossene öffentlich rechtliche Vertrag ist nun, wohl Anfang 2018 von seiten des Restaurants gekündigt worden.Der Regionalausschuss ist von diesem Ereignis nicht oder nur sehr mangelhaft in Kenntnis gesetzt worden.

Für den Bericht der Verwaltung im Regionalausschuss Rahlstedt noch folgende Hinweise: Wichtig ist allen Beteiligten, wie es nun mit der Fläche weitergeht. Es fehlen auch noch die Informationen der Verwaltung zu den Beschlüssen der Drs.Nr. 20-4792.1. und 20-6225.1. die zu den Wandseterassen gestellt wurden und das Pflegekonzept und die Möblierung betreffen. Auch: Protokollauszug vom 20.2.19 unter Verschiedenes berücksichtigen.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

1. Dem Regionalausschuss Rahlstedt möge in seiner nächsten Sitzung umfassend über den Verlauf und die Hintergründe der Vertragskündigung persönlich durch MR sowie den Vertreter des betroffenen Restaurantbetriebes berichtet werden.

Anhänge

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