Unübersichtliche verkehrliche Situationen bei der Ein- und Ausmündung Wildschwanbrook am Spitzbergenweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.10.2024 (Drs. 22-0329)
Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten die unübersichtlichen verkehrlichen Situationen bei der Ein- und Ausmündung Wildschwanbrook am Spitzbergenweg zu
prüfen.
Dem Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah von den Ergebnissen zu berichten.
Das Polizeikommissariat 382, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung folgendermaßen Stellung:
Gem. der Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt habe sich nach Fertigstellung des Einkaufszentrums Spitzbergenweg, mit der Ergänzung durch Wohnungsbau, der Parkdruck um das Einkaufszentrum erhöht. Durch die augenblickliche Sperrung der Berner Straße sowie der Eulenkrugstraße hätten sich die Verkehrszahlen erhöht und die unübersichtliche verkehrliche Situation bei der Ein- und Ausmündung Wildschwanbrook am Spitzbergenweg habe sich verschärft.
In der Regionalausschusssitzung vom 13.11.2024 wurde näher ausgeführt was unter einer „Verschärfung“ der „unübersichtlichen verkehrlichen Situation“ zu verstehen sei. Demnach sei die Einfahrt aus dem Wildschwanbrook in den vorfahrtberechtigten Spitzbergenweg aufgrund einer nichteindeutigen Markierung auf der Straße und einer Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge verkehrsunsicher.
Eine Auswertung der Verkehrsunfälle der vergangenen 3 Jahre an der benannten Örtlichkeit, unter Zuhilfenahme der elektronischen Unfallsteckkarte (Euska), ergab, dass es dort keine Häufung von Verkehrsunfällen gibt. Lediglich ein Verkehrsunfall ereignete sich in dem genannten Zeitraum, der in einem Kontext mit der beschriebenen Problematik zu betrachten ist.
In einem Vor-Ort-Termin nahmen eine Beamtin und ein Angestellter der Straßenverkehrsbehörde des PK 38 die Einmündung in Augenschein. Die an der Einmündung vorgefundene Fahrbahnmarkierung ist regelkonform. Die Einmündung wurde im Allgemeinen als übersichtlich betrachtet. Einzig südlich der Einmündung, am rechten Fahrbahnrand regelkonform parkende Fahrzeuge können die Sicht nach Süden auf lange Sicht geringfügig einschränken. Sofern Verkehrsteilnehmer, die vom Wildschwanbrook in den Spitzbergenweg einfahren, diese Verkehrssituation als unübersichtlich erachten, so haben sie sich gem. § 8 (2) StVO Vorfahrt so zu verhalten, dass sie sich vorsichtig in die Einmündung hineintasten, bis die Übersicht gegeben ist.
Die im Erörterungsgegenstand näher ausgeführten Sperrungen, die zu der Annahme einer Erhöhung der Verkehrsstärke führen, sind temporär. Die Sperrung der Eulenkrugstraße wird voraussichtlich Ende des Jahres 2024 aufgehoben. Es ist sukzessive mit den Aufhebungen der Sperrungen eine Abnahme der Verkehrsstärke zu rechnen.
Vor dem Hintergrund der unter 3. Näher ausgeführten Stellungnahme ist ein Handel der Straßenverkehrsbehörde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nicht erforderlich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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