22-4125

Unübersichtliche Kreuzung Rahlstedter Str. / Stapelfelder Str. für alle Verkehrsteilnehmer Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.07.2026 (Drs. 22-3880.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.17

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten zu prüfen:

  1. die Ampelschaltung für abbiegende Fahrzeuge aus der Rahlstedter Str. ggf. so anzupassen, dass ein Abbiegen nur dann möglich ist, wenn für Fußgänger und Radfahrer der Stapelfelder Str. gleichzeitig ein Überquerungsverbot besteht. Eine zusätzliche Ampel, die ausschließlich den abbiegenden Fahrzeugen ein eigenes Lichtzeichen gibt, ist bereits vorhanden.
  2. Die Hecken auf der Verkehrsinsel zwischen der Sieker Landstraße und der dazugehörigen Busspur sind zunächst deutlich zurückzuschneiden und perspektivisch so umzugestalten, dass sie durch niedrig wachsende, pflegearme Stauden ersetzt werden. Ziel ist es, dauerhaft freie Sichtbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmer sicherzustellen und erneute Sichtbehinderungen durch nachwachsende Strukturen zu vermeiden.
  3. zu prüfen, ob das ausschließlich für Busse geltende Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ (Vz.205) mit dem Zusatzzeichen, das auf querende Radfahrende aus beiden Richtungen hinweist, höher oder tiefer angebracht werden kann, sodass es nicht durch das Haltestellenschild „Sieker Landstraße“ verdeckt wird.
  4. zu prüfen, ob auf der Rahlstedter Str. in Höhe der Grundschule Neurahlstedt ein Tempo 30 Bereich gemäß VwV zu § 45 Abs.9 Satz 4 Nr. 6 StVO (HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen) angeordnet werden kann, da es sich um einen hochfrequentierten Schulweg handelt.
  5. dem Regionalausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1.:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat die vorgeschlagene Anpassung der Ampelschaltung an der Kreuzung Rahlstedter Straße/Stapelfelder Straße geprüft. Dabei ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass eine getrennte Signalisierung des Rechtsabbiegers aus der Rahlstedter Straße und des Fuß- und Radverkehrs, der die Stapelfelder Straße quert, technisch möglich ist. Ein für eine getrennte Signalisierung zwingend notwendiger eigener Fahrstreifen, hier für den Rechtsabbiegeverkehr, wäre vorhanden.

r die Umsetzung einer solchen getrennten Signalisierung wären jedoch insgesamt vier statt bisher zwei Signalphasen erforderlich, da zum einen die Rechtsabbiegenden und der Fuß- und Radverkehr je eine eigene Signalphase erhalten müssten und es dadurch zutzlich erforderlich wird, die Linksabbiegenden aus der Sieker Landstraße getrennt zu signalisieren. Das hätte zur Folge, dass die Grünzeiten für alle Verkehrsströme, einschließlich des Fuß- und Radverkehrs, reduziert werden müssten. Dies wiederum würde zu längeren Wartezeiten für sämtliche Verkehrsteilnehmende sowie zu einer Verringerung der Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage führen.

Der LSBG hat eine erste Prüfung der Auswirkungen auf Basis der zur Verfügung stehenden Verkehrszahlen aus dem Jahr 2020 durchgeführt. Um jedoch eine belastbare Aussage über die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage treffen zu können, ist es erforderlich, aktuelle Verkehrszahlen zu erheben und in die weitere Planung einzubeziehen. Daher hat die BVM eine neue Verkehrszählung an der Kreuzung beauftragt. Die Erhebung erfolgt in Abstimmung mit dem LSBG.

Auf Basis einer aktuellen Verkehrszählung kann der LSBG dann eine konkrete Analyse der Leistungsfähigkeit durchführen und diese der Verkehrsdirektion (VD 52) für eine abschließende verkehrssicherheitsrechtliche Bewertung zur Verfügung stellen. Entscheidend ist hierbei vor allem auch die Frage, wie hoch in den Spitzenstunden das Risiko für einen Rückstau der Abbiegeströme während der Sperrzeit und somit eine eventuelle Blockierung der Geradeausfahrstreifen ist und ob davon eine Gefahrenlage ausgeht.

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1.:

Der BIS wurde auf Nachfrage bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (StVB) mitgeteilt, dass eine Überprüfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Rahlstedter Straße / Stapelfelder Straße durch das PK 38 ergab, dass es keine Hinweise auf das im Anschreiben beschriebene Verkehrsverhalten gibt. Gefahrensituationen konnten ebenfalls nicht beobachtet werden. Ebenso liegt dem PK 38 keine Beschwerdelage für diese Kreuzung vor. Eine Auswertung der Unfalllage anhand der Elektronischen Unfallsteckkarte (EUSKA) in Bezug auf Abbiegefälle ergab keine Auffälligkeiten.

Dies vorangestellt liegt die Zuständigkeit für die Steuerung und den Betrieb von Lichtsignalan-lagen beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Änderungen an der Schaltung einer Lichtsignalanlage sind, unter Beteiligung der zentralen Straßenverkehrsbehörde der VD 52, durch den LSBG zu veranlassen.

Zu Punkt 2.:

Keine Betroffenheit der BIS, da dieser Punkt in der Zuständigkeit des Baulastträgers liegt.

Zu Punkt 3.:

Der BIS wurde auf Nachfrage bei der StVB des Polizeikommissariats 38 mitgeteilt, dass bei einer örtlichen Begutachtung festgestellt wurde, dass das Verkehrszeichen VZ 1000-32 („Kreuzender Radverkehr von links und rechts“) mit einer Unterkante von 2,31 m über dem Straßenniveau die vorgeschriebene Mindesthöhe von 2,20 m gemäß der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 StVO einhält. Nach Rücksprache mit regelmäßig an der Haltestelle haltenden Busfahrern wurde bestätigt, dass die Verkehrszeichen keine Sichtbehinderung verursachen; vielmehr wird die Sicht durch den vorhandenen Grünbewuchs beeinträchtigt. Daher sieht die StVB des PK 38 keinen Änderungsbedarf.

Zu Punkt 4.:

Die Straßenverkehrsbehörde des PK 38 teilte der BIS auf Nachfrage mit, dass der betreffende Bereich nicht als hochfrequentierter Schulweg einzustufen ist, da die schulpflichtigen Kinder unterschiedliche Zuwegungen nutzen und keine Pulkbildungen beobachtet wurden. Die vorhandene Lichtzeichenanlage mit Fußngerquerung sowie die Lage der Schule am Ende einer Sackgasse und die alternative Zuwegung aus dem Rahlstedter Gehölz gewährleisten einen sicheren und geordneten Schulweg. Aufgrund dieser Gegebenheiten sieht die Behörde keinen besonderen Handlungsbedarf für zusätzliche Schulwegsicherungsmaßnahmen oder die Anordnung einer Tempo-30-Strecke. Die BIS teilt diese Einschätzung und schließt sich insbesondere hinsichtlich der Nichtbegründung einer Tempo-30-Zone der Straßenverkehrsbehörde an.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Zu Punkt 2.:

Der starke Rückschnitt der Bodendeckerpflanzung auf der Verkehrsinsel wurde beauftragt und wird zeitnah durch eine Pflegefirma des Garten- und Landschaftsbaus zurückgeschnitten. Eine Teilrodung oder komplette Rodung der Bodendeckerpflanzung und die Herstellung einer Staudenpflanzung ist nicht möglich: für die Herstellung einer Staudenfläche und die teurere Unterhaltung einer Staudenfläche stehen dem Bezirksamt keine Mittel zur Verfügung. Die Bodendeckerpflanzung wird zukünftig öfter zurückgeschnitten, um die Einsichtigkeit dauerhaft zu gewährleisten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.09.2026
Ö 14.17
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Sieker Landstraße Schulweg Rahlstedter Str. Rahlstedter Str. Stapelfelder Str.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.