21-2661

Unterstützung von Musiker*innen in Zeiten der Corona-Pandemie Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.11.2020 (Drs. 21-2330)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.02.2021
28.01.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksverwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten zu prüfen ob, in Abweichung von den bisherigen Regelungen, wenn es die jeweiligen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zulassen, möglich ist bis zum 31.05.2021:

  1. Straßenkunst mit Verstärker im Bezirk Wandsbek für Kunstschaffende zu erlauben. Diese müssen sich vorher bei der Verwaltung mit persönlichen Daten anmelden und den genauen Spielort angeben. Bei dieser Anmeldung können auch mehrere Spielorte angegeben werden.
  2. Die Darbietungen pro Standort auf maximal 1 Stunde (statt 30 Minuten) zu begrenzen. Danach ist ein anderer Standort aufzusuchen, der in einem Abstand von mindestens 150 Meter  om vorherigen liegen muss. Eine Rückkehr an einen vorherigen Standort ist frühestens nach 120 Minuten gestattet.
  3. Die Verwaltung wird gebeten geeignete Standorte zusammenzustellen, an denen Zugang zu elektrischen Anschlüssen ermöglicht werden. Außerdem soll an den Standorten ausreichend Fläche vorhanden sein, um mit entsprechenden Abständen auch unter Corona-Bedingungen die Darbietungen hören zu können.

 

 

Dazu nimmt die Sozialbehörde wie folgt Stellung:

 

Auch wenn grundsätzlich musikalische Darbietung in Fußgängerzonen und Plätzen zu begrüßen sind, kann eine Erlaubnis/Genehmigung für Straßenmusikerinnen/Straßenmusiker bei dem jetzigen Infektionsgeschehen nicht befürwortet werden.

 

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt Gesellschaft und Politik in Deutschland und Europa vor neue und in diesem Ausmaß nicht gekannte Herausforderungen. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit mehreren Wochen auf einem hohen Niveau und nimmt weiter deutlich zu, sodass mit erheblichen Belastungen des Gesundheitssystems zu rechnen ist, die sich insbesondere in den Krankenhäusern bei der Behandlung von Menschen mit schweren Krankheitsverläufen zeigen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Senat gehalten, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu ergreifen, um die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs von Ansteckungen und Krankheitsfällen zu vermieden.

 

Zur Vorbeugung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage müssen die Kontakte in der Bevölkerung drastisch reduziert werden, um das Infektionsgeschehen insgesamt zu verlangsamen und die Zahl der Neuinfektionen wieder auf eine Größenordnung zu senken, die dem öffentlichen Gesundheitsdienst die Nachverfolgung des Infektionsgeschehens erlaubt. Vor dem Hintergrund, dass ab Mitte Dezember Schulen, Kitas und ein Großteil des Einzelhandels wieder schließen und auch  Weihnachten und Silvester in diesem Jahr nur im deutlich kleineren Rahmen stattfinden, kann eine Ausnahmegenehmigung für Straßenmusikerinnen/Straßenmusiker nicht empfohlen werden, da solche Darbietungen zu Ansammlungen von Zuhörerinnen und Zuhörern führen könnten. Es gilt, den Übertragungsweg von SARS-CoV-2 konsequent einzuschränken, indem die Kontakte zwischen Personen soweit wie möglich reduziert werden.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu Ziffer 3 wie folgt Stellung:

 

Als geeignete Standorte im Sinne der Ziffer 3 des Petitums können die Eventfläche Steilshoop sowie der Wandsbeker Markt genannt werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n