21-5688

Unterbringung von Geflüchteten in Duvenstedt - geplante Errichtung von Containern für die Erstaufnahme am Puckaffer Weg Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.07.2022 (Drs. 21-5568)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.09.2022
Ö 6.1
08.09.2022
25.08.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek hält daran fest, dass die Unterbringung von Geflüchteten eine gesamtstädtische Aufgabe ist, an deren Umsetzung sich alle Stadtteile im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten solidarisch beteiligen müssen. Die Fläche am Puckaffer Weg kommt als vorübergehender Standort für eine Erstaufnahme in Frage;

 

  1. Für eine dauerhafte Inanspruchnahme der Fläche über eine befristete Erstaufnahme hinaus, ist die Fläche auch weiterhin nicht geeignet. Sie ist durch die zuständige Fachbehörde wieder zu räumen, soweit die Gründe für die Belegung wegfallen sind und ihr Wiedereintritt nicht mehr hinreichend wahrscheinlich ist;

 

  1. Die Bezirksversammlung hält zudem bis auf Weiteres an der Ausweisung als Schulstandort fest, selbst wenn die zuständige Fachbehörde die Fläche aktuell nicht nutzen möchte, da diese Option auch für langfristige Entwicklungen erhalten werden soll;

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die Planungen zeitnah im Regionalausschuss Walddörfer vorzustellen und insbesondere darzustellen, welche konzeptionellen Planungen für die Betreuung der Kinder sowie für die verkehrliche Anbindung der Einrichtung bestehen. Hierbei ist insbesondere auf die Sorgen der Bevölkerung vor Ort hinsichtlich ausreichend vorhandener Kitaplätze sowie der ÖPNV-Anbindung einzugehen. Zudem soll hierbei öffentlich dargelegt werden, ob alternativ andere, insbesondere die Inanspruchnahme der Flurstücke 0534/2008 und 0534/1951 geprüft wurde und falls ja, welche Gründe dazu geführt haben, dass das Flurstück 3143 bevorzugt genutzt werden soll;

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, nach Rücksprache mit dem bezirklichen Jugendamt zusätzliche Mittel gem §§ 37 ff. BezVG für ergänzende Angebote der Jugendhilfe vor Ort zur Verfügung zu stellen oder selbst entsprechende Angebote zu organisieren;

 

  1. Bei der Ausgestaltung ist sicherzustellen, dass der zusätzlichen Stellplatzbedarf des benachbarten Freibad Duvenstedt auch für die Sommermonate angemessen berücksichtigt wird;

 

  1. Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten,

 

  1. darzulegen, dass die Funktion angrenzender Straßen als Zubringer für Rettungskräfte durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird;

 

  1. die betroffenen Pächter inklusive der Unterpächter der genannten Fläche 3143 zeitnah über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Im Falle der Erforderlichkeit einer Kündigung der Pachtverträge sollen den Pächtern und Unterpächtern möglichst Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden

 

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Nach wie vor suchen Menschen aus der Ukraine und aus anderen Krisenregionen der Welt in Deutschland und in Hamburg Schutz vor den Auswirkungen von Krieg, politischer Verfolgung, Hunger und Klimawandel.

 

Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind seit dem 24. Februar 2022 bisher rund 29.400 Personen (Stand 9. August 2022) in Hamburg registriert worden, die nach Hamburg geflüchtet sind. 3.782 Personen wurden davon bisher in andere Bundesländer verteilt. Mehr als 11.900 dieser Menschen sind bereits öffentlich-rechtlich in Hamburg unterge-bracht. Für diese Unterbringungsbedarfe konnten seit Ende Februar unter größten Anstrengun-gen aller Stellen bereits mehr als 12.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Die Zugänge Schutzsuchender aus der Ukraine halten unverändert an, derzeit erreichen täglich rd. 60 Men-schen mit einem Unterbringungsbedarf die Stadt. Es ist zu befürchten, dass sich die Situation in der Ukraine absehbar nicht verbessert, sich im bevorstehenden Herbst und Winter gar weiter verschlechtert, weshalb mit einem weiter anhaltenden Zugang unterzubringender Menschen gerechnet werden muss.

 

Auch die Zugänge sonstiger Asyl- und Schutzsuchender aus anderen Ländern stiegen in den vergangenen Monaten wieder an. Zum Jahreswechsel 2021/ 2022 lagen die Zugangszahlen in Hamburg so hoch wie zuletzt Mitte 2016. Diese Werte werden auch aktuell wieder erreicht und lagen im Juli bei 708 Menschen mit Verbleib in Hamburg, davon 519 mit einem Unterbringungs-bedarf (63,5 % der Zugänge nach Hamburg).

 

Aufgrund dieser Situation und den vorherigen Verpflichtungen, Standorte aus verschiedenen Gründen (u.a. Bürgerverträge, andere Nachnutzung) außer Betrieb zu nehmen, zeichneten sich angesichts der erneut ansteigenden Zugangszahlen schon im vergangenen Jahr Defizite für die Folgejahre ab. Um diesem hohen Bedarf an Plätzen nachzukommen, wurden daher bereits seit dem letzten Jahr gesamtstädtisch zahlreiche Anstrengungen unternommen, um den Rückgang von Kapazitäten nicht nur zu vermeiden, sondern die Kapazitäten der Unterbringung im Regel-system der öffentlich-rechtlichen Unterbringung auszubauen.

Im Rahmen einer mehrstufigen Reserveplanung der Freien und Hansestadt Hamburg für derar-tige Szenarien wieder stark ansteigender Zugänge und damit verbundener Kapazitätsbedarfe in der Erstaufnahme und öffentlich-rechtlichen Unterbringung wurde bereits im Jahr 2019 begin-nend für den Standort Duvenstedter Festplatz / Puckaffer Weg gemeinsam mit dem Bezirk Wandsbek eine Vorprüfung dieser Fläche vorgenommen.

Mit den Erfahrungen aus den Jahren 2015 fortfolgend galt es, für künftige vergleichbar starke Flüchtlingszugänge in Deutschland und Hamburg gerüstet und vorbereitet zu sein.

 

Im Zuge der Prüfung wurden alle baulichen und auch baurechtlichen Möglichkeiten geprüft, um die Vorbereitungen für einen künftigen Bauantrag so weit wie möglich abzuschließen und bauli-che Realisierungszeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Hierbei ging es zunächst aber aus-schließlich um vorsorglich vorbereitende Maßnahmen für einen Eventualfall.

 

Vor dem Hintergrund der Situation seit dem Februar 2022 wurden die Vorbereitungen jedoch noch einmal intensiviert und konkretisiert. Im Rahmen des Bauvorbescheides zur Prüfung der bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen und somit der wichtigen Vorstufe für den Bauantrag erfolgte mit Schreiben des Bezirksamtes Wandsbek vom 30. Juni 2022 die Beteiligung der Nachbarschaft dieses Grundstückes. Zudem erfolgte die erste Befassung in der Sitzung des Hauptausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek am 27. Juli 2022.

 

Die Staatsrätin der Sozialbehörde und der Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport haben in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamtsleiter die daraufhin erfolgten und mit der Standortplanung im Zusammenhang stehenden Diskussionen und Anregungen zum Anlass ge-nommen, die Vorsitzenden der Fraktionen der Bezirksversammlung Wandsbek bzw. ihre Vertre-tungen am 4. August 2022 zu einem informellen Gespräch einzuladen. Dieses Gespräch verlief nach Einschätzung der Einladenden sehr konstruktiv. Im Ergebnis bestand unter den Beteiligten Einvernehmen über die dringliche Notwendigkeit zur Schaffung von Kapazitäten für die De-ckung aller bestehenden Bedarfe und es wird weiter an der Notwendigkeit der Errichtung einer Unterkunft an diesem Standort festgehalten.

 

Die Staatsrätin der Sozialbehörde hat in Abstimmung mit dem Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport in diesem Gespräch vorgeschlagen, die bisherigen Planungen einer Erstaufnahme nicht weiter zu verfolgen, sondern diese mit dem Ziel einer Folgeunterkunft weiterzuführen. Da-mit verbindet sich aufgrund der veränderten Unterbringung insbesondere eine Reduzierung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner von 400 auf 320 Personen, geringere Fluktuation/ bessere Integrationsmöglichkeiten, geringerer Flächenverbrauch, Möglichkeit der Bebauung mit Modulhäusern statt mit Einfachcontainern bei einer längeren Laufzeit des Standortes.

 

Diese Umsteuerung von einer Erstaufnahme zu einer Folgeunterkunft setzt eine erneute Über-planung der Fläche voraus. Im Rahmen der weiteren Planungen können die bisher vorgetrage-nen Anregungen der Menschen vor Ort sowie die Stellungnahme des Hauptausschusses der Bezirksversammlung vom 25. Juli 2022 aufgegriffen werden und soweit möglich Berücksichti-gung finden.

 

Einen ersten Ausblick auf die Planung wird die Sozialbehörde in der Sitzung des Regionalaus-schusses Walddörfer der Bezirksversammlung Wandsbek am 25. August 2022 geben.

 

Sobald die Überplanung vorliegt, wird auch auf die unmittelbare Nachbarschaft zugegangen, um wesentliche Aspekte für ein gutes Zusammenleben in Duvenstedt aufzugreifen. Dazu gehören neben einem sozial- und nachbarschaftlich verträglichem Unterkunftsmanagement die Standortgröße, -struktur und -gestaltung, die ggfs. erforderliche Verbesserung der Anbindung an den Nahverkehr und in den Sozialraum, adäquate Angebote der Kinderbetreuung und der Ju-gendarbeit, sowie die Sorgen der Duvenstedter Bürgerinnnen und Bürger hinsichtlich der Park-platzsituation rund um das Freibad.

 

Die Sozialbehörde ist zuversichtlich, mit den Duvenstedterinnen und Duvenstedter eine gute und gemeinsame Planung zu entwickeln, die schutzsuchenden Menschen auch in Duvenstedt ein sicheres Zuhause in einer friedlichen Umgebung schafft.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n