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Unter welchen Bedingungen öffnen die Wandsbeker Schulen?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.04.2021
Sachverhalt

 

In einem vorsichtigen Modell wurden die Schulen am 15.03.2021 im Wechselunterricht für viele Jahrgänge wieder geöffnet. Bereits am 20.03.2021 wurde durch den Senat die „Notbremse“ gezogen. Die Hamburger Schulen sind von dieser Notbremse aber ausgenommen. Als Grundlage hierfür wurde eine gesonderte Teststrategie in den Schulen angeführt. Tatsächlich bot der lange Lockdown viel Potential für eine solide entwickelte Teststrategie. Aber auf welchem Stand befinden sich die Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich?

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Schule und Berufsbildung:

 

  1. Ist es richtig, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung an die Schulleiterinnen und Schulleiter geschrieben hat, dass die Selbst-Tests im Klassenzimmer durchgeführt werden sollen?
    1. Wenn ja: 
      1. Wie werden im Falle eines positiven Tests Stigmatisierungen von Schülerinnen und Schülern vermieden? 
      2. Wie wird der Datenschutz sichergestellt? Also, keine Mitschülerinnen und kein Mitschüler in Kenntnis über ein positives Testergebnis eines betroffenen Kindes gelangt?
    2. Wenn nein, wo werden die Kinder getestet?
       
  2. Durch wen gab es eine Beratung, welcher Test für Schülerinnen und Schüler am geeignetsten ist?
     
  3. In einem Schreiben vom 16.03.2021 schrieb die Behörde für Schule und Berufsbildung unter anderem den Wandsbeker Schulleitungen: „Wir können davon ausgehen, dass genug weitere Tests vorhanden sind“
    1. Welchen Zeitraum sollen die bereits gelieferten Tests an Wandsbeker Schulen abdecken?
    2. Wann werden/wurden weitere Tests für die Wandsbeker Schulen bestellt?
    3. Wann sollen diese weiteren Tests an die Wandsbeker Schulen ausgeliefert werden?
       
  4. Während alle Materialien, die für die Testung benötigt werden aus hygienischen Gründen entsorgt werden müssen, wird dem Schulpersonal lediglich empfohlen Einmalhandschuhe bei Hilfestellungen im Rahmen der Testung zu tragen bzw. die Hände regelmäßig zu desinfizieren.

Gibt es eine Dienstanweisung zum Tragen von Einmalhandschuhen bei Hilfestellungen im Rahmen der Testungen?

  1. Wenn ja, wie lautet diese?
  2. Wenn nein, warum nicht?

Durch wen hat sich die Behörde für Schule und Berufsbildung in diesem Punkt beraten lassen? Ist es zutreffend, dass nicht ausreichend Ständer für die Teströhrchen vorhanden sind?

  1. Ist es zutreffend, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung Knete als Material für einen Ständer empfiehlt?
     
  2. Durch wen gab es eine Beratung, dass Ständer aus Knete den Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit einem Virus der Risikogruppe 3 entsprechen?
     
  3. Gab es eine Dienstanweisung die Knete nach jedem Testdurchlauf zu ersetzten?
    1. Wenn ja, wie lautet diese?
    2. Wenn nein, warum nicht?
       
  4. Vorschulklassen sollten in voller Klassenstärke in den Präsenzunterricht an die Wandsbeker Schulen zurückkehren (Stand 11.03.2021). Ebenfalls sind keine Tests für diese Gruppe vorgesehen und ein medizinischer Mundschutz muss nicht getragen werden.
    1. Durch wen hat sich die Schulbehörde, mit welchem Ausgang zu diesem Thema beraten lassen?
    2. Warum wurde diese Regelung zum 22.03.2021 dahingehend geändert, dass auch die Vorschulklassen in den Wechselunterricht an die Wandsbeker Schulen gehen sollen?
       
  5. Für die Testung von Schülerinnen und Schülern gab es eine Pilotphase.
    1. In welchem Zeitraum fand diese Pilotphase statt?
    2. Wie wurde die Öffentlichkeit über die Pilotphase informiert?
    3. Waren auch Wandsbeker Schulen Pilotschulen für dieses Pilotprojekt? 
      1. Wenn ja, welche und warum genau diese Schulen?
      2. Wenn nein, warum nicht?
         
  6. Schülerinnen und Schüler sollen in Wandsbeker Schulen einmal in der Woche getestet werden (Stand 22.03.2021), auch wenn sie im Rahmen des Wechselunterrichts eine Zeitspanne von Montag bis Freitag abdecken müssen. Auf welche wissenschaftliche Basis beruft sich die Behörde für Schule und Berufsbildung in diesem Punkt?
     
  7. Durch die Testung kann Niesen hervorgerufen werden. Wie soll sichergestellt werden, dass es hierdurch nicht zu einem Ausbruchsgeschehen in der Klasse kommen kann. Auf welche wissenschaftliche Basis beruft sich die Behörde für Schule und Berufsbildung in diesem Punkt?
     
  8. Wann wurde der Behörde für Schule und Berufsbildung mitgeteilt, dass die aus Bundesbeständen gelieferten KN 95-Masken schadhaft sind?
     
  9. Wann wurden die Wandsbeker Schulen über diesen Sachverhalt informiert?
  10. Wann sollen neue KN 95- oder vergleichbare Masken an die Wandsbeker Schulen geliefert werden?

 

 

Anhänge

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