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Umsetzungs- und Bearbeitungsstand der Beschlüsse des Regionalausschusses Rahlstedt Kleine Anfrage vom 13.05.2020

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Eine der wichtigsten Aufgaben der Regionalausschüsse ist es, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in die Bezirksverwaltung zu geben. Das passiert in vielen Fällen durch Beschlüsse von Anträgen zur Prüfung von Sachverhalten oder Umsetzung von Missständen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:
 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:            04.06.2020
 

Welche Beschlüsse und Prüfaufträge des Regionalausschusses Rahlstedt aus den Jahren

2015     -2019, bitte tabellarisch darstellen, sind:

 

  1. umgesetzt
  2. in Bearbeitung Was ist bisher wann von Seiten der Bezirksverwaltung geschehen?
  3. nicht umgesetzt Warum nicht? Was ist bisher wann von Seiten der Bezirksverwaltung geschehen?
  4. Wie ist der theoretische Prozess zeitlich, organisatorisch und inhaltlich zur Umsetzung von Beschlüssen der Regionalausschüsse von Seiten der Bezirksverwaltung definiert?

 

Bezirksamt Wandsbek zu Ziffer 1-4:

Die Regional- und Fachausschüsse können gem. § 16 (1) BezVG Beschlüsse für die Bezirksversammlung vorbereiten. Die Beschlussfassungen dieser Empfehlungen erfolgen regelhaft in der Bezirksversammlung und werden ohne Differenzierung nach Herkunft über eine von der Geschäftsstelle geführte Liste verwaltet.

In der beigefügten Liste aus der 20. Wahlperiode (2015 bis 2019) sind von der Geschäftsstelle die für den Regionalausschuss Rahlstedt zuzuordnenden Beschlüsse selektiert worden. Der Stand der Umsetzung sowie weitere Hinweise werden auf der rechten Seite vermerkt.

Prüfaufträge ohne Beschlussfassung werden durch die Geschäftsstelle statistisch nicht erfasst.

 

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