Umschichtung zwischen Rahmenzuweisungen: Finanzierung des Jugendclub Jenfeld aus der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit
Der JHA hat der Ursprungsvorlage 21-0650 in seiner Sitzung am 20.11.19 zugestimmt und
bittet die Bezirksversammlung der Umschichtung in Höhe von 101.073 EUR gemäß § 41 (2)
BezVG für das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen.
Der Jugendclub Jenfeld ist ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Bisher wird das Projekt aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Familienförderung“ finanziert. Hintergrund hierfür ist die angestrebte Entlastung der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit“.
Die Mittel in der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit“ sind für eine Finanzierung der Projektmittel für den Jugendclub Jenfeld strukturell nicht auskömmlich.
Die haushaltsrechtlichen Regelungen im Epl. 4 der BASFI erklären die Rahmenzuweisungen in der Produktgruppe 254.09 „Bezirkliche Zuweisungen Jugend und Familie“ bis zur Höhe von 100 v. H. für gegenseitig deckungsfähig.
Um das Projekt der korrekten Rahmenzuweisung in 2020 zuzuordnen, bedarf es einer Umschichtung der für die Jahreszuwendung erforderlichen konsumtiven Mittel aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Familienförderung“ (PSP-Element: 3-22303010-100001.03) in die Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit“ (PSP-Element: 3-22303020-100001.13).
Die für 2020 vorgesehene Zuwendungssumme für den Jugendclub Jenfeld beträgt 101.073 EUR.
Eine Umschichtung der Finanzmittel ist in dieser Höhe erforderlich.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Umschichtung in Höhe von 101.073 EUR gemäß
§ 41 (2) BezVG für das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen.
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