21-1413

Umgestaltung Saseler Markt - Mittel des Gestaltungs- und Förderfonds

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Maßnahme Umgestaltung Saseler Markt ist im aktuellen Arbeitsprogramm der Abteilung „Straßen“ des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) verortet. Die Aufnahme der aktiven Planung hat im Jahr 2019 begonnen und zurzeit läuft gerade die erste Verschickung der Entwurfsunterlagen.

 

Es ist geplant die Maßnahme aus dem Programm „Hamburger Plätze“ der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und durch Mittel der Bezirksversammlung Wandsbek zu finanzieren.

 

Hierfür stellte die Bezirksversammlung zur Verfügung

 

-          19/2982 Planungskosten 300.000€ aus Gestaltungsfonds konsumtiv

-          20/3758 Planungskosten 127.484,27€ aus Förderfonds konsumtiv

 

Zum Beschlussfassungszeitpunkt war die Strategische Neuausrichtung Haushalt (Umstellung auf Doppik) in Hamburg noch nicht bzw. erst kurz in Kraft. Mit der Umstellung wurde u.a. festgelegt, dass Planungskosten von investiven Maßnahmen immer investiv verortet sind.

 

Mit der Beschlussfassung über die Bereitstellung der Mittel für „Planungskosten“ können diese Mittel daher nicht für Planung verwendet werden. Da die Mittel im Gesamtkonzept aber benötigt werden, schlägt das Bezirksamt folgende Umwidmung der Zweckbestimmung vor:

 

-          19/2982 Ausführungskosten 300.000€ aus Gestaltungsfonds konsumtiv

-          20/3758 Ausführungskosten 127.484,27€ aus Förderfonds konsumtiv

 

Weil nach SNH und den seither gewonnenen Erfahrungen jede Baumaßnahme investive und konsumtive Bestandteile in der Ausführung enthält, können die Mittel durch Umwidmung der Zweckbestimmung von Planung hin zu Ausführung weiterhin für die Maßnahme als Ganzes eingesetzt werden.

 

Die Beschlussfassung

 

-          20/3758 Ausführungskosten 178.603,47€ aus Gestaltungsfonds investiv

 

bleibt hiervon unberührt; die Mittel werden gemäß Zweckbestimmung eingesetzt.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.

 

Anhänge

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