20-4534.1

Umgestaltung der Fußgängerzone Boizenburger Weg/Mecklenburger Straße Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Mehrheitlicher Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt mit dem Stimmen der SPD-, Grünen- und Linke-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und LFG vom 5.7.2017 zum interfraktionellen Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion Drs.Nr. 20-4534

 

 

Das Bezirksamt plant die Umgestaltung der Fußgängerzone Boizenburger Weg/Mecklenburger Straße im Ortskern Rahlstedt. Im Rahmen der Vorplanung fand hierzu am 5. April 2017 eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung statt. Im Zusammenhang mit der Umgestaltung soll unter anderem vor dem Eingang zum Rahlstedt Center ein direkter Zugang zur Mecklenburger Straße geschaffen werden..

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, in der weiteren RISE-Planung zu prüfen.
  1. Ob eine Verlegung (einschließlich barrierefreier Herstellung der Bushaltestelle „Mecklenburger Straße“ (Richtung Bahnhof Rahlstedt vor den Eingang des Rahlstedt Centers möglich ist und in wieweit der derzeit dort vorhandene Baumbestand erhalten bleiben kann.
  2. Ob der ohnehin nur einseitig vorhandene und in der Kurve unvermittelt endende, nicht benutzungspflichtige Radweg zurückgebaut  und als Gehweg hergestellt und für den von der Rahlstedter Straße kommenden Radverkehr an geeigneter Stelle eine regelkonforme Ableitung vorgesehen werden muss.
  1. Das Bezirksamt wird des Weiteren gebeten zu prüfen, ob auch die Bushaltestelle „Mecklenburger Straße“ (Richtung Eichenwischen) barrierefrei umgestaltet werden kann, durch Errichtung einer Bordsteinabsenkung am hinteren Ende der Haltestelle und ggf. Anhebung des Wartebereichs (der Gehwegfläche) auf 21cm, damit ein niveaugleicher Zugang in den Bus auch ohne das Ausfahren der Rampe erreicht werden kann.
  2. Das Bezirksamt wird gebeten, das Ergebnis der Prüfung mit einem Planungsentwurf dem Regionalausschuss vorzulegen.
  3. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, zu prüfen, ob, vor dem Hintergrund der schmalen Fahrbahnbreite und der hochfrequentierten Ein- und Ausfahrten mehrerer Parkhäuser, in der Mecklenburger Straße Tempo 30 (als Zone oder Strecke) angeordnet werden kann, um die Unfallgefahren für die im Bereich der Bushaltestellen die Fahrbahn querender Fußgänger und für die Radfahrer zu reduzieren.
  4. Der zuständigen Behörde wird empfohlen,
  1. Die Bushaltestelle „Mecklenburger Straße“ zum nächstmöglichsten Zeitpunkt, spätestens aber mit der Verlegung (vgl. Ziffer 1a in  „Rahlstedt Center“ umzubenennen und
  2. Zu prüfen, ob weitere Buslinien den Linienweg über die Mecklenburger Straße nehmen und an der dortigen Haltestelle halten können.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n