Umbenennung des Wahlkreises Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-5008.1)
Letzte Beratung: 02.06.2022 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 6.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Zu der Beschlusslage berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Gemäß Anlage 1 zu § 13 Absatz 7 Bezirksversammlungswahlgesetz lautet die Bezeichnung für den Wahlkreis 4 Bramfeld-Süd, Steilshoop. Dieser umfasst den Stadtteil Steilshoop sowie von Bramfeld das südwestliche Gebiet mit der Grenze zum Wahlkreis 3. Zur Bezirksversammlungswahl ist aus Sicht der Verwaltung somit keine Änderung erforderlich.
Gemäß Anlage 1 zu § 18 Absatz 8 Bürgerschaftswahlgesetz lautet die Bezeichnung für den Wahlkreis 12 Bramfeld - Farmsen-Berne. Dieser umfasst die Stadtteile Farmsen-Berne, Bramfeld, Steilshoop. Um die Bezeichnung des Wahlkreises 12 mit dem Stadtteil Steilshoop zu ergänzen, bedarf es einer Änderung des Bürgerschaftswahlgesetzes. Diese kann aus der Verwaltung heraus nicht angestrengt werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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