Beigefügte Eingabe liegt der Geschäftsstelle vor.
Gem. § 21 (7) GO werden an die Bezirksversammlung gerichtete Eingaben im Hauptausschuss behandelt und ggf. an andere (fachlich zuständige) Ausschüsse zur abschließenden Bearbeitung überwiesen.
Eingabe vom 21.06.2016
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