Umbau der Rodigallee: Keine Ausschreibung der Bauleistung ohne belastbare aktuelle Verkehrszählung aller Verkehrsteilnehmer Antrag der CDU-Fraktion
Bereits 2023 soll die Rodigallee, die in den Stadtteilen Marienthal und Jenfeld verläuft, auf 3 Kilometern Länge umfassend saniert und umgebaut werden. Dabei soll eine Fahrstreifenreduzierung erfolgen, in eine Richtung eine Busspur installiert und der Radfahrstreifen auf die Straße verlegt werden. Gegen die Pläne regt sich erheblicher Widerstand. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten noch mehr Stau-Bildungen auf der Rodigallee und Ausweichverkehre in den Anliegerstraßen. Zudem befürchten sie Gefährdungssituationen für Fahrradfahrer aufgrund des Radstreifens auf der Fahrbahn und der teilweisen Querung der Busse über die Radstreifen. Die Bürgerinitiative „Rettet die Rodigallee“ sammelte gegen die Umbaupläne bereits über 2.880 Unterschriften (Stand: 01.09.2022).
Den Planungsunterlagen des Landesbetriebs für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) (1. und 2. Verschickung; Schlussverschickung liegt noch nicht vor) ist erschwerend zu entnehmen, dass bei der Planung keine aktuellen Zahlen bei der Verkehrszählung verwendet wurden und keine Zählungen von Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV-Nutzern in die Planung miteinbezogen wurden. Bei der 2. Verschickung wurde die Verkehrsbelastung anhand von Daten vom 26.1.2017 und vom 2.9.2020 erfasst. Das Unfallgeschehen beruht auf Daten zwischen 2018 und 2020. Aber auch hier wurde keine Zählung von Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV-Nutzern einbezogen. Dies ist besonders kritisch zu sehen, da die Planung auf die Stärkung dieser Verkehrsteilnehmer abzielen soll. Fraglich ist, wie belastbar eine Planung sein kann, die ohne aktuelle Verkehrszahlen auskommt und so die realen Bedingungen vor Ort einschätzen soll.
Bevor es nun zu einer Ausschreibung des Umbauprojekts kommt, sollte dringend eine aktuelle Zählung aller Verkehrsteilnehmer erfolgen. Dabei sollten alle wichtigen Knotenpunkte an der Rodigallee detailliert miteinbezogen werden.
Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Der Bezirksamtsleiter möge
keine Anlage/n