22-1674

Ulzburger Straße: Bedarfsgesteuerte Vollampel an der Kreuzung Müssenredder schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2025 (Drs. 22-0998.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.11

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Behörden werden gebeten:

Die Errichtung einer bedarfsgesteuerten Vollampel an der Kreuzung Ulzburger Straße/Müssenredder unabhängig von der LSBG-Grundsatzplanung zu prüfen und dem Regionalausschuss Alstertal zu berichten.

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 als zuständige mittlere Straßenverkehrsbehörde nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:

1. Erörterungsgegenstand

An BIS/A43 wurde von der Bezirksversammlung Wandsbek die Bitte auf Prüfung herangetragen, ob die Errichtung einer bedarfsgesteuerten Vollampel an der Kreuzung Ulzburger Straße/Müssenredder unab-hängig von der LSBG-Grundsatzplanung geplant und realisiert werden kann.

2. Stellungnahme

r die bauliche Umsetzung und Planung einer Lichtzeichenanlage ist der zuständige Straßenbaulast-träger, hier der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, zuständig.

Weder der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 35 noch der Verkehrsdirektion (VD) 52 liegen aktuell Planungen für den Umbau der Ulzburger Straße und im speziellen für den Umbau der Lichtsignalanlage Ulzburger Straße/Müssenredder vor.

Maßgeblich für die bauliche Gestaltung des Knotenpunktes sind die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit. Zudem müssen die Busbeschleunigung und die Gewährleistung eines flüssigen Gesamtverkehrsablaufes ohne größere Staus und damit auch die Vermeidung unnötige Emissionen in die Planung einbezogen werden.

Grundsätzlich empfehlen die Straßenverkehrsbehörden bei einem Umbau oder einer Grundinstandsetzung einer Lichtzeichenanlage die Gleichheit aller Verkehrsarme.

3. Fazit

Die Straßenverkehrsbehörden würden den Vorschlag einer Vollsignalisierung für den Knoten Ulzburger Straße/Müssenredder befürworten.

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) das beschriebene Anliegen prüfen lassen. Aus BVM- und LSBG-Sicht spricht danach grundsätzlich nichts gegen eine Vollsignalisierung des genannten Knotenpunkts. Eine vorgezogene Umsetzung wird jedoch nicht empfohlen. Für die Einrichtung einer Vollsignalisierung ist nicht das einfache Aufstellen von Schaltschrank und Signalmasten ausreichend, es bedarf vielmehr einer vollständigen Überplanung. Dazu gehört etwa auch die Ausgestaltung der Verkehrsführung, Markierung von Furten und Haltlinien, Bordsteinabsenkungen und vieles mehr. Das Bauprogramm für 2026 ist aber bereits festgelegt, so dass hier frühstens 2027 eine Vollsignalisierung eingerichtet werden könnte.

Zudem ist zur Vermeidung von Doppelkosten von einem Vorziehen abzuraten. Allein die Grundinstandsetzung der Lichtsignalanlage mit Anpassung an aktuelle Vorgaben und den Baustandard, also noch ohne eigentliche bauliche Maßnahmen, liegt bereits im sechsstelligen Euro-Bereich. Darüber hinaus würde es für allgemeines Unverständnis sorgen, wenn der Knotenpunkt innerhalbrzester Zeit zweimal aufgegraben würde.

Aus diesem Grund empfehlen BVM und LSBG, für die Einrichtung einer Vollsignalisierung die Sanierung/Modernisierung des Straßenzuges abzuwarten, um hier Synergieeffekte bestmöglich nutzen zu können. Der LSBG wird auf Grundlage der dann auszuführenden Planung dieser Maßnahme die Bitte nach einer Vollsignalisierung erneut wohlwollend prüfen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.06.2025
Ö 14.11
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Ulzburger Str.

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