22-4059

Überschwemmungsgebiet Lottbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.07.2026 (Drs. 22-3981)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.8

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird gebeten, schriftlich den aktuellen Zeitplan sowie aktuellen Stand des Verfahrens dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz mitzuteilen.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt wie folgt Stellung:

Überschwemmungsgebiete werden in einem zweistufigen Verfahren zunächst vorläufig gesichert (§76 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)) und anschließend durch Rechtsverordnung festgesetzt (§76 Absatz 2 WHG, §54 Absatz 2 Satz 3 Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)). Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets Lottbek erfolgte auf der ersten Stufe durch die Bekanntgabe der vorläufigen Sicherung durch Allgemeinverfügung im Amtlichen Anzeiger am 02.01.2026.

Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Lottbek durch Rechtsverordnung des Senats auf der zweiten Stufe wurde von der BUKEA parallel eingeleitet. Derzeit befindet sich der Senatsdrucksachenentwurf Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Lottbekgemäß§76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)in der Behördenabstimmung.

Ein Beschluss der Rechtsverordnung durch den Senat wird für September 2026 angestrebt. Die Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Lottbek wird am auf die Veröffentlichung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt folgenden Tag in Kraft treten (Art. 54 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg).

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.09.2026
Ö 14.8
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Hamburg

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