22-0710

Überprüfung der Straße Högenredder und die Erstellung eines Schutzkonzeptes (bez. Drs. 21-8750) Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8777)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.3

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und das PK 35 werden um eine Stellungnahme zur Eingabe in möglichst einfacher Sprache gebeten.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Beschilderung

Die Straße Högenredder ist nur für den Forst- und Landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. Die Beschilderung an der Einmündung vom Rehagen aus ist demnach fehlerhaft. Hier wurde die Beschilderung angepasst (VZ 250, Zusatzschild „Forst- und Landwirtschaftlicher Verkehr frei, Anlieger frei, Radverkehr frei“), sodass zukünftig die Einfahrt nur noch stark eingeschränkt erlaubt ist. Nach Abstimmung mit dem zuständigen Polizeikommissariat  (PK 35)  wurde diese Beschilderung am 10.05.2024 durch das PK 35 unter dem Aktenzeichen 035/8V/0313850/2024 straßenverkehrsbehördlich angeordnet.

 

Durchfahrtsbeschränkung

Die Zufahrt zum Högenredder von Norden aus wird durch den Wiederaufbau einer Schranke bzw. eines Klapppfostens an der Einmündung Högenredder/ Kiwittredder wieder für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Dadurch wird eine direkte Verbindung vom Kiwittredder über Högenredder, Rehagen zum Poppenbütteler Weg unterbrochen. Eine Zufahrtmöglichkeit für Baufahrzeuge im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Parkanlage Tegelsbarg wird dabei berücksichtigt.

 

Wegebeziehung

Um den Weg vom Bauspielplatz in Richtung Parkanlage zu verbessern, wird der vorhandene Schachtring entfernt, der Pfosten in der Parkzuwegung an den Fahrbahnrand versetzt und um einen weiteren Pfosten ergänzt. Hierdurch wird die Zufahrt in die Parkanlage weiterhin unterbunden und der Fußverkehr kann vom motorisierten Verkehr abgegrenzt sicher zwischen Bauspielplatz und Parkanlage verkehren.

 

Erkennbarkeit Fahrbahn

Um die Fahrbahn besser von den Nebenflächen abzugrenzen und die Erkennbarkeit zu erhöhen, wird eine Fahrbahnmarkierung aufgebracht. Diese kennzeichnet den Fahrbahnrand im Bereich der Parkzuwegung und der Überfahrt zum Bauspielplatz. Durch diese weiße Linie ist eine klare Abtrennung zwischen Fahrbahn und Nebenfläche erkennbar.

 

Bodenschwellen

Erhöhte Hindernisse auf der Fahrbahn werden in Hamburg nicht eingebaut, da diese den Rettungsdienst behindern und zur Gefährdung bei Krankentransporten o. führen.

 

Geschwindigkeitsreduzierung

Auf eine Reduzierung der Geschwindigkeit wird verzichtet, da durch die Anpassung der Beschilderung die Zufahrt zum Högenredder eingeschränkt wird. Darüberhinaus wurde die Anordnungsmöglichkeit einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf

30 km/h vor dem Bauspielplatz durch die Verkehrsdirektion (VD) 5 geprüft und abgelehnt, da es sich bei dem Bauspielplatz nicht um eine soziale Einrichtung im Sinne des § 49 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung handelt.

 

Parkverbot

Die Parksituation im Kurvenbereich vor und gegenüber der Zufahrt zum Bauspielplatz wird durch die Polizei weiter beobachtet. Sollten polizeiliche Maßnahmen und die Zufahrtsbeschränkungen keine nachhaltige Wirkung erzielen, werden dort die Straßennebenflächen durch Eichenspaltpfähle gesichert.

 

Respekt“-Schilder

An allen Zugängen in die Parkanlage Tegelsbarg werden sogenannte „Respekt“-Schilder https://www.hamburg.de/wandsbek/pressemitteilungen/14111686/2020-07-16-respektschilder-alsterwanderweg/ aufgestellt.

 

Das PK 35 empfiehlt die Aufstellung zeitnah und vor Abschluss der Umgestaltungsmaßnahmen vorzunehmen, da die Wegbeziehungen durch die Baumaßnahmen eingeschränkt werden und dadurch auf den freien Wegen eine erhöhte Bündelung des Rad- und Fußverkehrs zu erwarten ist.

 

Die Maßnahmen könnten nach Beschlussfassung zeitnah durch das Bezirksamt umgesetzt werden.

 

 

Zu der Beschlussvorlage nimmt das Polizeikommissariat (PK) 35 wie folgt Stellung:

 

1. Vorbemerkung

 

Das PK 35 hat die Verkehrssituation im Högenredder aufgrund der Beschlussvorlage intensiv überprüft. Da die Verkehrssituation stark mit Fragen der Widmung der Straßenflächen und straßenbaulicher Maß-nahmen am Übergang in eine Parkanlage verbunden ist, stand das PK 35 in einem engen Abstimmungs-prozess mit dem Management des öffentlichen Raums im Bezirksamt Wandsbek.

 

 

3. Stellungahme PK 35

 

Das PK 35 kommt zu folgenden Ergebnissen:

-          Aufgrund der Widmung der Straße Högenredder zwischen der Straße Rehagen und dem Kurvenbereich vor dem Bauspielplatz erließ das PK 35 am 10.05.2024 unter dem Aktenzeichen 035/8V/0313850/2024 eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung eines Verbotes für Fahrzeuge aller Art (Vz. 250) unter Freigabe des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs (Vz. 1026-38), des Rad- und Anliegerverkehrs (Vz. 1020-12).

-          Das PK 35 wird die Fahrbahnbegrenzung (Vz. 295) im Kurvenbereich vor dem Gelände des Bauspielplatzes zur Abgrenzung zu den Straßennebenflächen und dem Übergang in die Grünanlage das PK 35 straßenverkehrsbehördlich anordnen.

-          Das PK 35 wird die Einrichtung einer Verkehrsschranke bzw. eines Absperrpfostens an der Einmündung Högenredder, Kiwittredder in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek straßenverkehrsbehördlich anordnen.

-          Das PK 35 wird das Versetzen eines Absperrpfostens und Anordnung eines weiteren Absperrpfostens im Högenredder im Kurvenbereich vor dem Bauspielplatz an der Zuwegung zur Parkanlage in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek straßenverkehrsbehördlich anordnen.

-          Die Anordnungsmöglichkeit einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vor dem Bauspielplatz wurde durch die Verkehrsdirektion (VD) 5 geprüft und abgelehnt, da es sich bei dem Bauspielplatz nicht um eine soziale Einrichtung im Sinne des § 49 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung handelt. Aufgrund der Beschränkung des Fahrverkehrs auf land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Radfahrende und Anlieger des Bauspielplatzes schätzt das PK 35 die Anzahl der Fahrbewegungen deutlich geringer ein. Die Fahrgeschwindigkeit in der engen Kurvenlage vor dem Ge-lände des Bauspielplatzes schätzt das PK 35 als gering ein. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung erscheint dem PK 35 deswegennicht zwingend erforderlich.

-          Die Parksituation im Kurvenbereich vor und gegenüber der Zufahrt zum Bauspielplatz wird durch die Polizei weiter beobachtet. Sollten polizeiliche Maßnahmen und die Zufahrtbeschränkungen keine nachhaltige Wirkung erzielen, wird sich das PK 35 an das Bezirksamt Wandsbek mit der Bitte wen-den, die Straßennebenflächen durch Eichenspaltpfähle zu sichern.

-          Im Zusammenhang mit der Aufstellung sogenannter „Respekt“-Schildern hat das PK 35 dem Bezirk-samt empfohlen, die Aufstellung zeitnah und vor Abschluss der Umgestaltungsmaßnahmen in der Parkanklage Tegelsbarg vorzunehmen, da die Wegbeziehungen in der Parkanlage durch die Baumaßnahmen eingeschränkt werden und dadurch auf den freien Wegen eine erhöhte Bündelung des Rad- und Fußverkehrs zu erwarten ist.

 

4. Fazit

 

Das PK 35 rechnet durch die geplanten straßenbaulichen und straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen mit einem erheblichen Rückgang des motorisierten Individualverkehrs und mit einer damit verbundenen deutlichen Steigerung der Verkehrssicherheit vor dem Gelände des Bauspielplatzes.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis. 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.12.2024
Ö 14.3
Lokalisation Beta
Wandsbek

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