22-4236

Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vorstellung von Planungen des Bezirksamtes sicherstellen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 31.08.2026 Hauptausschuss Ö 6.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung und ihre Fachausschüsse sind zentrale Orte der politischen Beratung und Willensbildung im Bezirk. Damit alle Fraktionen ihre parlamentarische Kontroll- und Beratungsfunktion gleichberechtigt wahrnehmen können, ist es erforderlich, dass Planungen und Vorhaben des Bezirksamtes zunächst in den dafür zuständigen parlamentarischen Gremien vorgestellt und beraten werden.

In der politischen Praxis kommt es jedoch vor, dass Planungsstände oder konkrete Planungsvarianten zunächst im Rahmen von Parteiveranstaltungen einzelner Parteien vorgestellt werden, bevor die Mitglieder der Bezirksversammlung beziehungsweise des zuständigen Fachausschusses hierüber informiert wurden.

Ein solches Vorgehen ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht mit dem Grundsatz einer transparenten, gleichberechtigten und fraktionsübergreifenden Information der Bezirksversammlung vereinbar. Die Verwaltung ist gegenüber der gesamten Bezirksversammlung und nicht gegenüber einzelnen Fraktionen oder Parteien zur Neutralität verpflichtet.

Ein besonders deutliches Beispiel hierfür stellt die Planung für den Ortskern Volksdorf dar. Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung von SPD, Grünen und FDP wurde durch die Verwaltung zunächst eine bereits favorisierte Planungsvariante für die weitere Entwicklung des Volksdorfer Ortskerns vorgestellt. Im zuständigen Fachausschuss wurden anschließend hingegen vier unterschiedliche Planungsvarianten präsentiert.

Dieses Vorgehen erweckt den Eindruck, dass einzelne Parteien beziehungsweise deren Mitglieder einen Informationsvorsprung gegenüber den übrigen Fraktionen erhalten haben und dass eine politische Vorfestlegung beziehungsweise Favorisierung einer Planungsvariante bereits vor der parlamentarischen Befassung kommuniziert wurde. Unabhängig von der fachlichen Qualität der jeweiligen Planungsvarianten ist ein solches Verfahren geeignet, das Vertrauen in eine neutrale und gleichberechtigte Arbeit der Bezirksverwaltung zu beeinträchtigen.

Gerade bei städtebaulichen und verkehrlichen Planungen mit erheblicher Bedeutung für den jeweiligen Stadtteil muss gewährleistet sein, dass alle Fraktionen gleichzeitig und auf derselben Informationsgrundlage in dem zuständigen Fachausschuss über den jeweiligen Planungsstand informiert werden. Erst anschließend sollte eine weitergehende politische Kommunikation oder Vorstellung im Rahmen von Parteiveranstaltungen erfolgen.

Die CDU-Fraktion hält es daher für erforderlich, einen verbindlichen Verfahrensgrundsatz für die künftige Arbeit des Bezirksamtes festzulegen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

  1. Die Bezirksversammlung bekräftigt den Grundsatz, dass Planungen, Konzepte und wesentliche Planungsvarianten des Bezirksamtes regelhaft zunächst im jeweils zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung vorgestellt und beraten werden, bevor diese im Rahmen parteipolitischer Veranstaltungen einzelner Parteien oder Fraktionen vorgestellt werden.
  2. Das Bezirksamt wird ersucht, sicherzustellen, dass alle in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen gleichzeitig und gleichberechtigt über relevante Planungen, Planungsstände und Planungsvarianten informiert werden. Eine vorherige Vorstellung von Planungen des Bezirksamtes bei Veranstaltungen einzelner Parteien, Fraktionen oder parteipolitischer Zusammenschlüsse soll grundsätzlich unterbleiben, soweit die betreffende Planung noch nicht zuvor im zuständigen Fachausschuss vorgestellt worden ist.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
31.08.2026
Ö 6.3
Lokalisation Beta
Volksdorf

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