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Toilettenhäuschen der Hochbahn - Kostentransparenz für Betrieb und Miete herstellen Auskunftsersuchen vom 21.07.2022

Antwort zu Anfragen

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08.09.2022
Sachverhalt

 

Überall in Hamburg sind sie anzutreffen: Busse. Für die kleinen oder großen Bedürfnisse der Mitarbeiter der Hochbahn stehen an vielen Orten abseits der Schnellbahnhaltestellen Toilettenhäuschen bereit.

 

Diese stehen oftmals an Rande der Haltestellen. Einige stehen aber auch auf privatem Gelände (siehe Foto).

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage der Auskunft von der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt:      01.09.2022

 

 

  1. Welche Erfordernisse liegen der Errichtung von Toilettenhäuschen für Mitarbeiter der Hochbahn generell zu Grunde?

 

BVM:

Sanitäre Einrichtungen werden dem Betriebspersonal an den Endhaltestellen der Buslinien zur Verfügung gestellt. Hier werden in der betrieblichen Umlaufplanung Pausen berücksichtigt, um die gesetzlich erforderlichen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.

 

 

 

 

  1. An welchen Haltestellen im Bezirk Wandsbek betreibt die Hochbahn – oder eine Tochtergesellschaft der Hochbahn – Toilettenhäuschen für die Mitarbeiter der Hochbahn?

 

BVM:

An folgenden Haltestellen stehen dem Betriebspersonal der Hochbahn sanitäre Einrichtungen zur Verfügung:

Am Stühm Süd

Borchertring

Bramfeld Maisredder

Eichwischen

Farmsen / Berner Heerweg

Jenfeld Glatzer Straße

Jenfeld Zentrum

Karlshöhe

Kielkoppelstraße

Künnekestraße

Lentersweg

Mesterbrooksweg

Mellingburgredder

Merkurring

Owiesenstraße

Rahlstedt Großlohe

S Friedrichsberg

Sorenkoppel

Tegelsbarg Nord

Thomas-Mann-Straße

Rentenversicherung Nord

S Wellingsbüttel

 

 

  1. Wird regelhaft oder im Einzelfall bei Wegfall einzelner Buslinien oder dauerhafter Änderung der Linienführung geprüft, ob ein Toiletten-Standort weiterhin dem ursprünglichen Bedarf dient?

 

  1. Wenn ja, in welchem Zeitraum nach einer Änderung finden derartige Überprüfungen statt? Wenn nein, warum nicht?
  2. Welche Konsequenzen hat ein negatives Ergebnis einer solchen Überprüfung?

 

BVM:

Unmittelbar nachdem feststeht, dass einzelne Buslinien wegfallen oder der Linienweg sich dauerhaft ändert, wird geprüft, ob der Standort weiterhin über sanitäre Einrichtungen verfügen muss. Sollte die Prüfung ergeben, dass dies nicht der Fall ist, werden die sanitären Einrichtungen demontiert. Eine Ausnahme von diesem Vorgehen liegt vor, wenn als wahrscheinlich gilt, dass der Standort als Endhaltestelle wieder aktiviert wird.

 

 

  1. Welche Betriebskosten fallen für die einzelnen Standorte im Bezirk Wandsbek an?

 

BVM:

Für die einzelnen Standorte fallen folgende Betriebskosten an: Verbrauchskosten (Wasser, Strom), Reinigungskosten, ggf. Sondernutzungsgebühren/Standortmiete.

 

 

  1. Welche Standorte befinden sich auf Privatgelände, welches nicht im Besitz der Hochbahn oder der Stadt Hamburg bzw. dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ist?

 

  1. Welche Mieten fallen für diese Standorte an?
  2. Wie hoch sind die jeweils anfallenden Betriebskosten und wie wird der Verbrauch gemessen?

 

BVM:

 

Betriebskosten 2021 in € für

Standort

Miete

Reinigung

Wasser*

Strom*

Farmsen / Berner Heerweg

61,32

-          **

128,01

793,52

Lentersweg

150

2.307,36

188,84

867,09

Rahlstedt / Großlohe

-

3.681,24

294,28

710,72

* Die Verbräuche werden über Zähler erfasst

** Standort derzeit nicht aktiv, wird aber wieder aktiviert (siehe Antwort zu 3.)

 

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