21-5573

Toilettenhäuschen der Hochbahn - Kostentransparenz für Betrieb und Miete herstellen Auskunftsersuchen vom 21.07.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Überall in Hamburg sind sie anzutreffen: Busse. Für die kleinen oder großen Bedürfnisse der Mitarbeiter der Hochbahn stehen an vielen Orten abseits der Schnellbahnhaltestellen Toilettenhäuschen bereit.

 

Diese stehen oftmals an Rande der Haltestellen. Einige stehen aber auch auf privatem Gelände (siehe Foto).

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Welche Erfordernisse liegen der Errichtung von Toilettenhäuschen für Mitarbeiter der Hochbahn generell zu Grunde?

 

  1. An welchen Haltestellen im Bezirk Wandsbek betreibt die Hochbahn – oder eine Tochtergesellschaft der Hochbahn – Toilettenhäuschen für die Mitarbeiter der Hochbahn?

 

  1. Wird regelhaft oder im Einzelfall bei Wegfall einzelner Buslinien oder dauerhafter Änderung der Linienführung geprüft, ob ein Toiletten-Standort weiterhin dem ursprünglichen Bedarf dient?

 

  1. Wenn ja, in welchem Zeitraum nach einer Änderung finden derartige Überprüfungen statt? Wenn nein, warum nicht?
  2. Welche Konsequenzen hat ein negatives Ergebnis einer solchen Überprüfung?

 

  1. Welche Betriebskosten fallen für die einzelnen Standorte im Bezirk Wandsbek an?

 

  1. Welche Standorte befinden sich auf Privatgelände, welches nicht im Besitz der Hochbahn oder der Stadt Hamburg bzw. dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ist?

 

  1. Welche Mieten fallen für diese Standorte an?
  2. Wie hoch sind die jeweils anfallenden Betriebskosten und wie wird der Verbrauch gemessen?

 

 

Anhänge

Foto