21-5363

Tempo-30-Strecke vor der Kita Rahlstedter Bahnhofstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-5058)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.06.2022
09.06.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird um Prüfung des Bürgeranliegens Drs.Nr. 21-5014 gebeten, in dem um die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke vor der Kita in der Rahlstedter Bahnhofstraße gebeten wird.

 

 

PK 382, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:

 

Die Einrichtung einer Tempo 30 Strecke vor einer Kindertagesstätte ist gern. § 45 (9), Satz 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRW) an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden. Gern. der HRW vom 30.04.2018 wurden die Möglichkeiten für die Anordnung von innerörtlichen, streckenbezogenen Ge­schwindigkeitsbeschränkungen von 30km/h erweitert. Die Neuregelung ermöglicht solche Beschränkungen u.a. auch vor Kindertagesstätten (Kita). In diesem Zusammenhang sind Hol- und Bringverkehre zu vermeiden. Gern. der HRW wird, für die Einrichtung einer Tempo 30 Strecke vor Kita, ein direkter Zugang gefordert. Die Kita liegt in der Rahlstedter Bahnhofstraße 43. Der Zugang zur Kita befindet sich in der Rahlstedter Bahnhofstraße und verläuft über eine ca. 50m lange Zufahrt von der Straße aus kommend. Die Kita verfügt über einen Privatparkplatz, dieser steht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Im Umfeld der Kita befinden sich in der Rahlstedter Bahnhofstraße, diverse öffentliche Parkmöglichkeiten und Fahrradbügel, zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder befinden sich auf dem Gelände der Kita. Eine Lichtzeichenanlage befindet sich in Sichtweite und ermöglicht das gefahrlose Überqueren der Fahrbahn. Auf Grund der fehlenden, gern. HRW geforderten, Voraussetzungen ist die Einrichtung einer Tempo 30 Strecke nach den Vorschriften des§ 45 (9), Satz 4 der StVO i.V.m. der HRW rechtlich nicht möglich.

Für die Einrichtung einer Tempo 30 Strecke auf Grund von Lärm- und Abgasbelastung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dazu kann, ein vorgegebenes Formular des ADFC genutzt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n