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Tempo 30: Der Anspruch auf Gesundheits- und Umweltschutz muss gebührenfrei sein Antrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Sachverhalt

 

Mit seiner Kampagne „Läuft!“ setzt sich der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Hamburg seit Ende 2016 besonders intensiv für eine Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf Tempo 30 ein, um die Quartiere wieder lebenswert und sicher zu machen. Nach übereinstimmenden Angaben von ADFC und Behörden haben bislang fast 400 Menschen von der Möglichkeit gebrauch gemacht und im Rahmen der Kampagne bzw. dazu begleitend in Hamburg für ihren Wohnort sogenannte „verkehrsbeschränkende Maßnahmen“ beantragt. Die Antragstellenden begründen ihre Anträge mit dem Schutz ihrer Gesundheit, die durch Lärm und Luftverschmutzung derzeit beeinträchtigt wird.

Über viele Monate erfolgte zunächst keine Bearbeitung der weiter auflaufenden Anträge. Derweil werden nun jedoch Informationsschreiben an die Antragstellenden verschickt, die für eine inhaltliche Bearbeitung des Anliegens Gebühren von bis zu 360 Euro je Antrag in Aussicht stellen. Die Antragstellenden werden aufgefordert, sich unter diesen Voraussetzungen dazu zu bekennen, den Antrag trotz Gebührenlast aufrechtzuerhalten.

Es ist die ureigenste Aufgabe des Staates und der Kommunen ihre Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Wenn Staat und Kommune hier versagen und die Bevölkerung selbst aktiv werden muss, um ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit durchzusetzen, dann sollte sie nicht auch noch dafür zahlen müssen. Es ist erwiesen, dass besonders an den hoch von Lärm und Emissionen belasteten Straßen sozial benachteiligte und weniger gut finanziell ausgestattete Menschen leben. Gerade für diese Menschen ist eine derartige Gebühr unbezahlbar. Gesundheits- und Umweltschutz rein nach Kassenlage des Einzelnen kann aber kein Prinzip einer solidarischen und gerechten Stadtgesellschaft sein!

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek hält eine Gebührenerhebung für Anträge auf Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf Tempo 30 für nicht akzeptabel und lehnt dieses ausdrücklich ab.
  2. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür ein, dass sämtliche Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Maßnahmen nach §45 Abs. 1 Nr. 3 StVO ohne jede Gebührenerhebung und zügig bearbeitet werden.

 

Anhänge

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