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Strukturelle Überlastung und personelle Situation der Wohngeldstelle Wandsbek Kleine Anfrage vom 24.09.2026

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Eine Anfrage der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 23/5026) hat ergeben, dass die Wohngeldstelle im Bezirksamt Wandsbek strukturell überlastet ist. In der Antwort des Senats heißt es dazu: „Für den Wohngeldbereich besteht eine strukturelle Überlastung per Meldung kritischer Ereignisse durch die Fachamtsleitung der Abteilung Grundsicherung und Soziales seit dem 4. Quartal 2025. Diese ist noch aktuell. Es fand eine interviewbasierte Analyse der Problemfelder statt. Weitere Schritte in Hinblick auf mögliche Prozessoptimierungen stehen noch aus. Personelle Vakanzen werden voraussichtlich durch zwei ausstehende Nachbesetzungsverfahren für Sachbearbeiter und Fachassistenzen reduziert.“ Zugleich sind in der Wohngeldstelle derzeit mehr als sechs Stellen aufgrund von Langzeiterkrankungen nicht besetzt.

Daher fragen wir die Verwaltung:

  1. Was war konkret Anlass für die Meldung eines kritischen Ereignisses im Wohngeldbereich im 4. Quartal 2025? Welche konkreten Überlastungssituationen, Risiken oder Beeinträchtigungen der Aufgabenerfüllung wurden in der Meldung beschrieben und welche Maßnahmen wurden daraufhin durch das Bezirksamt bzw. die zuständigen Fachämter veranlasst?
  1. Wie wird das im Bezirksamt definierte „kritische Ereignis“ im Wohngeldbereich bewertet und warum besteht die Meldung nach wie vor fort? Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Meldung als erledigt bzw. die zugrunde liegende Überlastung als behoben gilt?
  1. Welche Aufgaben können aufgrund der bestehenden strukturellen Überlastung derzeit nicht oder nicht mehr im vorgesehenen Umfang wahrgenommen werden? Bitte nach Aufgabenbereichen aufschlüsseln.
  1. Wurden innerhalb der Wohngeldstelle oder der zuständigen Abteilung Vereinbarungen zur Priorisierung von Aufgaben getroffen, um mit der Überlastung umzugehen? Wenn ja: Welche Aufgaben werden priorisiert und welche Aufgaben werden nachrangig bearbeitet bzw. zurückgestellt?
  1. Gibt es aufgrund der Überlastung Aufgaben, die dauerhaft zurückgestellt oder eingestellt wurden? Wenn ja, um welche Aufgaben handelt es sich und seit wann?
  1. Welche Auswirkungen hat die strukturelle Überlastung auf die Arbeitsbelastung der Beschäftigten? Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt hierzu vor?
  1. Wie viele Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden sind in der Wohngeldstelle seit dem 4. Quartal 2025 angefallen? Bitte nach Quartalen aufschlüsseln.
  1. Wie viele Beschäftigte der Wohngeldstelle haben derzeit ein Arbeitszeitguthaben bzw. Überstunden, und in welchem Umfang?
  1. In welchem Umfang konnten Beschäftigte der Wohngeldstelle ihren Erholungsurlaub aufgrund der Arbeitsbelastung nicht oder nicht wie geplant nehmen?
  1. Welche konkreten Maßnahmen zur Entlastung der Wohngeldstelle wurden seit der Meldung des kritischen Ereignisses im 4. Quartal 2025 ergriffen?
  1. Welche Maßnahmen wurden infolge der interviewbasierten Analyse der Problemfelder eingeleitet oder bereits umgesetzt? Falls bislang keine weiteren Maßnahmen umgesetzt wurden: Was sind die Gründe hierfür?
  1. Welche kurzfristigen Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Beschäftigten der Wohngeldstelle angesichts der weiterhin bestehenden Überlastung zu entlasten?
  1. Welche zusätzlichen personellen Ressourcen wären nach Einschätzung des Bezirksamtes erforderlich, um die strukturelle Überlastung kurzfristig zu beenden und gleichzeitig einen Abbau von Überstunden und Resturlaub zu ermöglichen?
  1. Bis wann rechnet das Bezirksamt damit, die seit dem 4. Quartal 2025 bestehende strukturelle Überlastung zu beenden? Welche konkreten Maßnahmen und welcher Zeitplan liegen dieser Einschätzung zugrunde?
  1. Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt derzeit 17 Wochen. Welche Frist setzt sich die Wohngeldstelle eigentlich selbst für die Bearbeitung beziehungsweise welche Frist sollte nach internen Vorgaben eingehalten werden?
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