Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen wurden dem Bezirksamt bekanntgegeben: Heidebrinkerweg 21: Wegordnung eines personenbezogenen Parkstandes Schweriner Straße 23-25: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht Rahlstedter Weg 133: Abbau des Fußgängerschutzgitters Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.