Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen - Region Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne
Letzte Beratung: 25.06.2026 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 6.4
Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen wurden dem Bezirksamt Wandsbek zur Kenntnis gegeben:
- Hermelinweg 2
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
- Gründgensstraße (Höhe Eingang Borchertring 90)
Aufhebung eines personenbezogenen barrierefreien Parkstandes
- Unnenland 2
Anordnung des VZ 299 StVO (Grenzmarkierung/ Länge 10,5m)
- Berner Heerweg 391
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
- Steilshooper Allee 458/ Haltestelle Ellernreihe (östlich der Ellernreihe)
Markierungen und Verkehrszeichen im Bereich der Haltestelle „Ellernreihe“
- LZA Steilshooper Allee / Fabriciusstraße - 712 -
Ummarkierung des Knotenbereichs
- Schreyerring 43 ggü.
Anordnung von Verkehrszeichen, Schraffen (VZ 605-10 und 605-20)
- Benztraße 14
Aufhebung eines personenbezogenen barrierefreien Parkstandes
- Turnierstieg 25
Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
- Am Dorfgraben, Höhe Fabriciusstraße 270
Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
- Bramfelder Chaussee 471
Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
- Swebengrund gegenüber Nr. 3a
Einrichtung eines personenbezogenen barrierefreien Parkstandes
- Eckweg gegenüber Nr. 19
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne wird um Kenntnisnahme gebeten.
Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen (anonymisiert)
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.