22-2458

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.06.2026: Hummelsbüttler Hauptstraße 72a (Bezirksamt Wandsbek) bis Hummelsbütteler Landstraße 26 (Bezirksamt Hamburg Nord)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 24.08.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.4

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 06:00 Uhr (Nachtzeit) an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung, Lärmaktionsplan

Lokalisation Beta
Hummelsbüttler Hauptstraße Hummelsbütteler Landstraße

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