21-8974

Straßenschäden zeitnah und nachhaltig beheben Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8753.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.11.2024
Ö 6.1
30.05.2024
Ö 15.12
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Straße Schulteßdamm sowie die parallel dazu verlaufenden Straßen zwischen Rolfinckstraße und Eckerkamp aufgrund der Dringlichkeit wegen der anstehenden Baumaßnahmen in der Wellingbütteler Landstraße/am Wellingsbütteler Weg und des dadurch zu erwartenden höheren Durchflussverkehrs in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Reparaturmaßnahmen soll von einer solchen Dauerhaftigkeit sein, dass sie die Durchflussverkehre bis zum Ende der Baumaßnahme aufnehmen kann und dabei bestenfalls bis zum Abschluss der Baumaßnahme keine weitere Reparatur erforderlich ist.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der Vorbereitung der Baudurchführung erfolgt im Allgemeinen die Abstimmung der Umleitungsrouten, diese Abstimmung erfolgt bei den Hauptverkehrsstraßen federführend mit der KOST und der VD. Die Wellingsbüttler Landstraße soll nach aktuellem Stand als Einbahnstraße weiterhin befahrbar sein, die festgelegten und abgestimmten Umleitungstrecken verlaufen über die Alte Landstraße und den Poppenbüttler Weg.

Die Aufnahme von Straßen in das Deckenprogramm erfolgt auf Basis des aktuellen Straßenzustandes und der hohen Unterhaltungsaufwendungen. Die hier genannten Straßen sind nicht im aktuellen Deckenprogramm enthalten.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.