20-5864

Straßenbegleitgrün Lemsahler Bargweg/Ödenweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2018 (Drs. 20-5364)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wir gebeten:

  1. Den Eigentümer des Eckgrundstücks aufzufordern die Hecke zurück zu schneiden und andernfalls eine Ersatzvornahme vorzunehmen.
  2. Den mit Gras zugewachsenen Fußweg an dieser Stelle freizulegen.

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt  Stellung:

zu 1.

Das hier beschriebene Eckgrundstück hat keinen Heckenüberstand auf öffentlichen Grund. Eine Aufforderung zu einem Rückschnitt durch das Bezirksamt ist somit weder erforderlich noch  zulässig.

zu 2.

Vor dem Eckgrundstück, anliegend zum Lemsahler Bargweg, ist kein Gehweg vorhanden, sondern lediglich ein Seitenstreifen von rd. einem Meter. Dieser ist mit Platten von 50 cm Breite zum Bordstein und somit zur Fahrbahn abgegrenzt. Dieser Seitenstreifen dient nicht dem Fußgängerverkehr. Ein Handlungsbedarf eines Rückschnitts oder Freilegung durch das Bezirksamt besteht nicht. Der Gehweg befindet sich auf der anderen Straßenseite und verläuft hinter dem Knick.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

Foto (Urheber: Bezirksamt Wandsbek)  

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