Straßenbegleitgrün Lemsahler Bargweg/Ödenweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2018 (Drs. 20-5364)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wir gebeten:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
zu 1.
Das hier beschriebene Eckgrundstück hat keinen Heckenüberstand auf öffentlichen Grund. Eine Aufforderung zu einem Rückschnitt durch das Bezirksamt ist somit weder erforderlich noch zulässig.
zu 2.
Vor dem Eckgrundstück, anliegend zum Lemsahler Bargweg, ist kein Gehweg vorhanden, sondern lediglich ein Seitenstreifen von rd. einem Meter. Dieser ist mit Platten von 50 cm Breite zum Bordstein und somit zur Fahrbahn abgegrenzt. Dieser Seitenstreifen dient nicht dem Fußgängerverkehr. Ein Handlungsbedarf eines Rückschnitts oder Freilegung durch das Bezirksamt besteht nicht. Der Gehweg befindet sich auf der anderen Straßenseite und verläuft hinter dem Knick.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Foto (Urheber: Bezirksamt Wandsbek)
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