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Steilshoop: Wer entfernt die ausgebrannten Autos Kleine Anfrage vom 21.02.2018

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

In Steilshoop wurden wieder Autos angezündet (siehe anliegendes Bild). Anwohner haben sich beschwert, warum diese nicht zeitnah abgeschleppt werden.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 27.02.2018

1.) Wer ist für die Entfernung der ausgebrannten Autos zuständig?

Die Entfernung der ausgebrannten Autos obliegt dem Halter.

2.) Warum erfolgt keine zeitnahe Entfernung der Autos?

Der Zeitpunkt der Entfernung wird nach Information der Behörde für Inneres (BIS) von dort festgesetzt (Abschluss etwaiger Ermittlungen).

3.) Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Entfernung der ausgebrannten Autos zu beschleunigen?

Keine. Nach Information der BIS erfolgt nach Abschluss der Ermittlungen von dort kurzfristig eine Aufforderung mit Fristsetzung an die Halter, die ausgebrannten Autos zu entfernen. Wenn die Halter die Frist verstreichen lassen, werden die ausgebrannten Autos kostenpflichtig durch das Bezirksamt entfernt.

Anhänge

Foto (Urheber: Sandro Kappe)

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