20-5272

Standorte für Müllbehälter/Papierkörbe Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.11.2017 (Drs. 20-4919)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1.                 Der Regionalausschuss Walddörfer nimmt verwundert zur Kenntnis, dass die zuständige Behörde sich in der Drs. 20-4719 auf Nichtzuständigkeit beruft, obwohl die Zuständigkeit für den Papierkorbdienst am 01.01.2018 auf die Stadtreinigung übergeht.
  2.                 Die zuständige Behörde wird gebeten, nach Übergang der Zuständigkeit des Papierkorbdienstes ab dem 01.01.2018 folgende Standorte erneut auf Umsetzung zu überprüfen:

-Ohlendorffs Park

-Stüffel / Volksdorfer Grenzweg vor dem Eingang zum Kunstrasen-Sportplatz

  1.                 Die zuständige Behörde wird außerdem gebeten, die Vorschläge von zusätzlichen Papierkörben in nachstehenden Bereichen nochmals zu überprüfen, da hier weiterhin die Notwendigkeit von zusätzlichen Papierkörben gesehen wird:

- Lemsahler Landstraße / Tannenhof

- Wensenbalken/Böge

- Parkberg / Wildstieg: Auf Grund des Eingangs zum Naherholungsgebiet Wittmoor ist dieser Bereich auch von überregionaler Bedeutung.

- Fischkamp/Bredeneschredder: die Begründung der mangelnden Anfahrtsmöglichkeit erschließt sich nicht, dieses trifft auf alle Papierkörbe innerhalb von Parkanlagen zu.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie (BUE):

Die BUE hat bereits in ihrer Stellungnahme zur Drucksache 20-4451 die Umstände der vorge-schlagenen zusätzlichen Standorte von Papierkörben umfassend erläutert. Die SRH bittet wei-terhin um Verständnis, dass sie erst nach dem 1. Januar 2018 verbindliche Aussagen treffen kann, ob an den vorgeschlagenen Stellen Möglichkeiten zur Müllentsorgung gegeben sind.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n 

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