Städtebauliche Erhaltungsverordnung mit Ensembleschutz für den alten Ortskern Rahlstedt (Drs. 20-6057.1) - Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung wurde mit Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.18 gebeten, ein Verordnungsverfahren für den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung für den alten Ortskern Rahlstedt einzuleiten (Drs. 20-6057.1).
Nach Ortsbesichtigung und Auswertung historischer Karten wird die anliegende Abgrenzung vorgeschlagen, die als Basis für eine nachfolgende Untersuchung über die Voraussetzungen für eine städtebauliche Erhaltungsverordnung dienen soll.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Lageplan mit Abgrenzungsvorschlag
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.