Stadtteilkulturzentren - Ausgleich von Tariferhöhungen und Inflation sowie Erhöhungen der Eingruppierungen Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.11.2023 (Drs. 21-7961)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksverwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, dafür zu sorgen,
dass durch eine entsprechende Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadteilkultur und der Bezirksmittel für die Bürgerhäuser
1. die Mehrkosten aufgrund der anstehenden Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst der Länder aufgefangen werden, da die Einrichtungen der Stadtteilkultur bereits jetzt finanziell und personell an ihren Grenzen arbeiten,
2. die Stadtteilkulturzentren einen Inflationsausgleich erhalten, der sich an den tatsächlichen Preissteigerungen orientiert, damit die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen erhalten bleibt, und
3. bis zum nächsten Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ab 2025 die Umsetzung und Finanzierung einer Neueingruppierung der Stellen in den Stadtteilkulturzentren sichergestellt wird, damit die Einrichtungen ihren immer wichtigeren und anspruchsvolleren Aufgaben mit qualifiziertem Personal gewachsen sind.
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu der Empfehlung der Bezirksversammlung Wandsbek für den Bereich Stadtteilkultur wie folgt Stellung:
Zu Ziff. 1.:
Die zuständige Behörde berücksichtigt die Stadtteilkultureinrichtungen in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 auch mit Blick auf die Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst und teilt das Bemühen um eine angemessene Lösung.
Zu Ziff. 2.:
Die zuständige Behörde ist sich bewusst, dass die tatsächlichen Preissteigerungen Auswirkungen auf die Betriebskosten der Stadtteilkulturzentren haben. Auch diesem Aspekt soll in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 Rechnung getragen und eine angemessene Lösung angestrebt werden.
Zu Ziff. 3.:
Seit März 2023 ist im Bezirksamt Harburg eine Vollzeitkraft mit der Projektkoordination „Stellenbewertung in der Stadtteilkultur“ betraut. Der Prozess hat sich als sehr aufwändig erwiesen und dauert noch an. Derzeit wird davon ausgegangen, dass frühestens im Sommer/Herbst 2024 erste valide Zahlen vorliegen werden. Der zuständigen Behörde ist bewusst, dass der Stellenbewertungsprozess Anpassungen von Eingruppierungen mit sich bringen wird. Die sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Planungen zum Haushalt 2025/2026 zu klären sein.
Stellungnahme der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB):
Die Bedarfe der Bürgerhäuser aus Tariferhöhungen und Preissteigerungen sind im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 durch die Bezirksämter zu berücksichtigen.
ergänzender Hinweis:
Die BWFGB verweist bei Petitum 3 auf die Antwort der BKM bzgl. des von ihr initiierten Stellenbewertungsprozesses für die Beschäftigten der Stadtteilkulturzentren durch das federführende Bezirksamt Harburg. Die BWFGB geht davon aus, dass veränderte, rechtssichere
Höhergruppierungen unabhängig von einer Tätigkeit in Stadtteilkulturzentren oder Bürgerhäusern Geltung für die Beschäftigten hätten. Bei rechtzeitigem Vorliegen der Prüfungsergebnisse aus den Stellenbewertungen (Veranschlagungsreife) wären die Bedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 durch die Bezirksämter zu berücksichtigen. Für eine Ergänzungsdrucksache zum Haushalt 2025/2026 müssten spätestens im Spätsommer 2024 konkrete (veranschlagungsreife) Ergebnisse vorliegen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.
Die Bezirksmittel für die Bürgerhäuser sind gemäß Drs. 21/15373 mit einer jährlichen Steigerung in Höhe von 1,5% im Haushaltsplan (Einzelplan 1.6 Bezirksamt Wandsbek) veranschlagt und werden entsprechend fortgeschrieben. Die darüberhinausgehenden Mehrbedarfe können aktuell nicht aus dem Eckwert des Einzelplans 1.6 finanziert werden. Durch die grundsätzliche Überrollung des Eckwertes besteht hier kein Spielraum.
In Bezug auf die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur wurden die Mehrbedarfe der Fachbehörde gemeldet.
Zu 3.
Im Bezirksamt Harburg wurde eine Projektstelle installiert, die sich mit der Erfassung der Tätigkeiten in Stadtteilkulturzentren befasst und anschließend Neubewertungen vornehmen soll. Bislang liegen keine Bewertungsergebnisse vor, sodass eine voraussichtliche Höherbewertung bzw. Neueingruppierung der Stellen nicht bestätigt werden kann. Ohne Bewertungen kann es keine Einschätzung zu den Mehrbedarfen geben und damit auch keine Berücksichtigung über die Rahmenzuweisung erfolgen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n