22-4414

Sportunterricht sichern: Beförderung zu den Ausweichsportstätten in Oldenfelde Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 30.09.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.6

Sachverhalt

Der Beschluss zur Drucksache 22-3884.1 verfolgt das Ziel, die HVV-Anbindung zu den Ausweichsportstätten von Stadtteilschule und Gymnasium Oldenfelde rechtzeitig sicherzustellen.

In ihrer Stellungnahme in Drucksache 22-4080 verweist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende auf fehlende Angaben zu Nutzungsbeginn, Fahrtzeiten und Schülerzahlen. Sie benennt vorhandene Linienverbindungen und kündigt an, deren Auslastung nach Aufnahme der Nutzung zu beobachten.

Die grundsätzliche Erreichbarkeit einer Sportstätte beantwortet jedoch nicht, ob ganze Lerngruppen diese innerhalb der verfügbaren Unterrichtszeit zuverlässig erreichen können. Die fehlenden Angaben müssen deshalb gemeinsam mit den Schulen erhoben werden. Eine frühzeitige Abstimmung ermöglicht es, vorhandene Kapazitäten wirtschaftlich zu nutzen und erforderliche Ergänzungen gezielt vorzubereiten.

Zwischenzeitlich hat der Abriss der Sporthalle begonnen und es ist annehmbar, dass die Schülerinnen und Schüler bereits die Ausweichsporthallen nutzen müssen. Bei Antragstellung lagen noch keine Informationen vor, ob der HVV bereits die notwendigen Planungen mit den Schulen aufgenommen hat.

Dies vorausgesetzt möge die Bezirksversammlung beschließen:


Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten zu prüfen, wie die verbindliche Abstimmung zwischen der Stadtteilschule Oldenfelde, dem Gymnasium Oldenfelde, dem HHV und den betroffenen Verkehrsunternehmen erfolgte. Um eine der Bauzeit entsprechende verlässliche Nahverkehrsanbindung sicher zu stellen, sollten die Fachbehörden:

  1. für jede Ausweichsportstätte Nutzungsbeginn, Nutzungsdauer, Wochentage, Hin- und Rückfahrtzeiten sowie Gruppengrößen einschließlich Begleitpersonen zusammenstellen;
  1. konkrete Verbindungen von den Schulstandorten zu den Sportstätten und zurück unter Berücksichtigung von Fußwegen, Umstiegen, Beförderungskapazitäten und verbleibender Unterrichtszeit erfassen und bewerten;
  1. zunächst organisatorische Verbesserungen innerhalb des bestehenden Angebots prüfen. Soweit diese nicht ausreichen, sind gezielte zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten einschließlich Kosten und Finanzierung zu prüfen;
  1. den Schulen vor Beginn der regelmäßigen Nutzung ein abgestimmtes Beförderungskonzept und feste Ansprechpersonen zur Verfügung stellen. Hat die Nutzung bereits begonnen, ist die Abstimmung unverzüglich nachzuholen;
  1. dem Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah über die Ergebnisse, offenen Entscheidungen sowie ersten Auswertungen der abgestimmten Beförderung berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Gymnasium Oldenfelde Stadtteilschule Oldenfelde
Stadtteile

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