Sportunterricht sichern: Beförderung zu den Ausweichsportstätten in Oldenfelde Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 30.09.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.6
Der Beschluss zur Drucksache 22-3884.1 verfolgt das Ziel, die HVV-Anbindung zu den Ausweichsportstätten von Stadtteilschule und Gymnasium Oldenfelde rechtzeitig sicherzustellen.
In ihrer Stellungnahme in Drucksache 22-4080 verweist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende auf fehlende Angaben zu Nutzungsbeginn, Fahrtzeiten und Schülerzahlen. Sie benennt vorhandene Linienverbindungen und kündigt an, deren Auslastung nach Aufnahme der Nutzung zu beobachten.
Die grundsätzliche Erreichbarkeit einer Sportstätte beantwortet jedoch nicht, ob ganze Lerngruppen diese innerhalb der verfügbaren Unterrichtszeit zuverlässig erreichen können. Die fehlenden Angaben müssen deshalb gemeinsam mit den Schulen erhoben werden. Eine frühzeitige Abstimmung ermöglicht es, vorhandene Kapazitäten wirtschaftlich zu nutzen und erforderliche Ergänzungen gezielt vorzubereiten.
Zwischenzeitlich hat der Abriss der Sporthalle begonnen und es ist annehmbar, dass die Schülerinnen und Schüler bereits die Ausweichsporthallen nutzen müssen. Bei Antragstellung lagen noch keine Informationen vor, ob der HVV bereits die notwendigen Planungen mit den Schulen aufgenommen hat.
Dies vorausgesetzt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Beschluss:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten zu prüfen, wie die verbindliche Abstimmung zwischen der Stadtteilschule Oldenfelde, dem Gymnasium Oldenfelde, dem HHV und den betroffenen Verkehrsunternehmen erfolgte. Um eine der Bauzeit entsprechende verlässliche Nahverkehrsanbindung sicher zu stellen, sollten die Fachbehörden:
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